17.11.2020 PM: SPD-Landtagsabgeordnete Oliver Ulloth

17.11.20 –

Dreiländereck. „Alle Beteiligten eines Verfahrens müssen sich an die Spielregeln des Rechtsstaats halten“, kommentiert der SPD-Landtagsabgeordnete Oliver Ulloth aktuelle Berichte aus hessischen und westfälischen Tageszeitungen über ein mögliches Fristversäumnis der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ).

Zu Recht stellten sich alle Bundestags- und Landtagsabgeordneten im Dreiländereck geschlossen gegen die überrumpelnden Planungen der BGZ. „Ich habe mich in den letzten Wochen immer wieder gefragt, weshalb die BGZ in den letzten Monaten bei diversen Veranstaltungen in der Region so massiv ihre Machtposition demonstriert hat. Jetzt verstehen wir alle, weshalb dies so geschah.“ Ulloth spielt damit auf die offenbar bereits Mitte März verpasste fristgerechte Einreichung eines Widerspruchs gegen den Regionalplan an, wonach auf dem Gelände als Energiestandort keine Lagerung von Abfall zulässig ist.

„Das vehemente Auftreten der BGZ galt allein zur Ablenkung. Während die Bezirksregierung Detmold davon unbeeindruckt nach Recht und Gesetz handelt, hat man seitens der BGZ eine Form von ‚Ober-sticht-Unter-Politik‘ gefahren.“ Berliner Wünsche hätten um jeden Preis durchgesetzt, der Stimme der direkt betroffenen Bundesländer und Regionen dagegen kaum Gehör ‚geschenkt‘ werden sollen. Genau dies sei aber die Natur des bundesdeutschen Föderalismus.

Mittlerweile wirft nicht mehr allein die Bewertung und Auswahl Standortes in Würgassen große Fragen auf, sondern auch die Methode, mit der man seitens der BGZ agiert. Mit dem Grundstückskauf am 16. März 2020 habe die BGZ der Region einerseits demonstrieren wollen, wie überzeugt man sei, den Bau des Logistikzentrums genau hier realisieren zu können, andererseits habe die BGZ durch das ‚Schaffen von Fakten‘ deutlich machen wollen, wie sinnlos der Widerstand in der Bevölkerung und in der örtlichen Politik sei, ist Ulloth überzeugt. „Unter solchen Umständen gegenüber der Öffentlichkeit monatelang von einem ‚transparenten Verfahren‘ zu sprechen, ist eine Farce“, kritisiert der SPD-Politiker. Er könne den Kauf nur als ein strategisches Ablenkungsmanöver verstehen, weil man bereits vorher versäumt habe, im Hinblick auf die Raumordnung aktiv zu werden. Diese stehe der BGZ-Planung eindeutig entgegen.

„Da dem Vorhaben nun seitens der Bezirksregierung Detmold eine klare Absage erteilt wurde, ist die aktuelle Reaktion und das Vorgehen der BGZ völlig inakzeptabel.“ Zum einen werde Steuergeld verbrannt, da man ungeachtet der Nachricht stumpf weitermachen wolle. „Zum anderen wirft es ein ganz schlechtes Licht auf die BGZ, wenn sie den Eindruck erweckt, sich nach einem eigenen (Frist )Versäumnis nicht mehr an Recht und Gesetz halten zu wollen“, kritisiert Ulloth. „Ich frage mich, ob die handelnden Akteure ihrer Aufgabe gewachsen sind.“ Mit dem Kopf durch die Wand gehe es in einem föderalistischen Rechtsstaat nicht. „Ich fordere deshalb die Bundespolitik auf, dem Treiben an dieser Stelle ein Ende zu setzen. In Würgassen geht es nämlich inzwischen nicht allein um eine fragwürdige Standortauswahl, sondern auch um die Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaats.“

Bundesumweltministerin Svenja Schulze müsse ihren Staatsekretär Jochen Flasbarth und die BGZ zum Umdenken bewegen. Der angedachte straffe Zeitplan in Würgassen sei ohnehin nicht mehr zu halten. „Die BGZ hat immer wieder selbst darauf hingewiesen, unter welch erheblichem Zeitdruck man stünde, und dass eine schnelle Umsetzung zwingend erforderlich sei. Dies habe bei anderen potentiellen Standorten zum Ausschluss geführt.“ Der Bescheid der Detmolder Bezirksregierung müsse demzufolge jetzt auch ein K.O.-Kriterium sein.

„Zeitdruck und überstürztes Handeln haben zu einem von Anfang an verkorksten Verfahren geführt. Es ist höchste Zeit für die Akteure zur Einsicht zu gelangen, dass nun definitiv Schluss sein muss und die BGZ endlich auf den Pfad rechtsstaatlichen Handelns zurückzukehren hat. Anderenfalls wird man auf völliges Unverständnis in der Bevölkerung stoßen und sich auf massiven Protest einstellen müssen, der dann meine Unterstützung erfahren wird“, betont Ulloth und dankt in diesem Zusammenhang ausdrücklich für das Engagement der Ehrenamtlichen in der Bürgerinitiative Atomfreies 3-Ländereck.

Hintergrund: Am 13. August 2020 erklärte die BGZ in einer Pressemittelung ‚vorsorglich und fristwahrend Widerspruch gegen die bestehende Raumordnungsplanung bei der Bezirksregierung Detmold eingelegt zu haben.‘ Dieser Widerspruch wurde nun von der Bezirksregierung mit Hinweis auf eine versäumte Frist abgewiesen, die Widerspruchsfrist habe sechs Monate betragen. Während die BGZ das Datum des notariellen Kaufvertrags, also der 16. März 2020, als Startpunkt der Widerspruchsfrist betrachtet, sieht die Bezirksregierung die Bewertung des Standorts durch das Ökoinstitut am 09.01.2020 oder sogar die bereits am 28. September 2019 erfolgte Festlegung der BGZ auf den Standort Würgassen als Startpunkt an.

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