17.11.2020 Landtagsabgeordneter Ulloth sieht „K.o.-Kriterium für Würgassen“

Weiter Kritik an Plänen für Atommüll-Logistikzentrum Die jüngste Diskussion über eine mögliche Fristversäumung bei der Planung des Atommüll-Logistikzentrums in Würgassen ebbt nicht ab. Würgassen - Der Landtagsabgeordnete Oliver Ulloth (SPD) übt deutliche Kritik an den Planern. Er sieht in den neuen Entwicklungen ein „K.o.-Kriterium“ für den Standor ......

17.11.20 –

Weiter Kritik an Plänen für Atommüll-Logistikzentrum

Ehemaliges Atomkraftwerk in Würgassen.

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Auf dem Gelände des ehemaligen Atomkraftwerks in Würgassen ist ein Atommüll-Logistikzentrum geplant.

Die jüngste Diskussion über eine mögliche Fristversäumung bei der Planung des Atommüll-Logistikzentrums in Würgassen ebbt nicht ab.

Würgassen - Der Landtagsabgeordnete Oliver Ulloth (SPD) übt deutliche Kritik an den Planern. Er sieht in den neuen Entwicklungen ein „K.o.-Kriterium“ für den Standort.

Das Projekt

Die Bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) soll im Auftrag des Bundes ein Logistikzentrum für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll im westfälischen Würgassen bauen. Das Projekt soll 2027 fertig sein, plant die BGZ. Von dort aus soll Atommüll aus Deutschland passgenau ins Endlager Konrad bei Salzgitter weitertransportiert werden. In der Region gibt es breiten Protest gegen die Pläne. Die BGZ sieht Würgassen dagegen als wichtiges Projekt für die Vollendung des Atomausstiegs.

Die aktuelle Diskussion

Das Gelände des ehemaligen Atomkraftwerks Würgassen, auf dem das Logistikzentrum entstehen soll, ist laut Bezirksregierung Dettmold in der Regionalplanung nicht als Lager- und Umschlagfläche für Abfall vorgesehen – also auch nicht für radioaktiven Abfall. Gegen diese Planung hatte die BGZ daher Widerspruch eingelegt. Die Bezirksregierung lehnte ab: Die BGZ habe die Frist dafür versäumt. Das sehen die Planer anders – und wollen an dem Projekt festhalten.

Der Knackpunkt

Die Widerspruchsfrist in einem solchen Verfahren beträgt sechs Monate. BGZ und Bezirksregierung legen den Fristbeginn unterschiedlich aus. Darauf weist auch Oliver Ulloth hin: Während die BGZ das Datum des notariellen Kaufvertrags für das Grundstück, also den 16. März, als Startpunkt der Frist betrachte, sehe die Bezirksregierung die Bewertung des Standorts durch das Ökoinstitut am 9. Januar oder sogar die bereits am 28. September 2019 erfolgte Festlegung der BGZ auf den Standort Würgassen als Fristbeginn an.

Die Kritik

Die Ankündigung der Planer, an dem Projekt festzuhalten, kritisiert Ulloth: „Da dem Vorhaben nun seitens der Bezirksregierung Detmold eine klare Absage erteilt wurde, ist die aktuelle Reaktion und das Vorgehen der BGZ völlig inakzeptabel.“ Zum einen werde Steuergeld verbrannt, da man „stumpf weitermachen“ wolle. „Zum anderen wirft es ein ganz schlechtes Licht auf die BGZ, wenn sie den Eindruck erweckt, sich nach einem eigenen (Frist-) Versäumnis nicht mehr an Recht und Gesetz halten zu wollen.“ In Würgassen gehe es nicht allein mehr um eine fragwürdige Standortauswahl, sondern auch um die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats, sagte Ulloth. Bundesumweltministerin Svenja Schulz müsse ihren Staatssekretär Jochen Flasbarth (beide SPD) und die BGZ zum Umdenken bewegen.

Der angedachte straffe Zeitplan in Würgassen sei ohnehin nicht mehr zu halten, sagt Ulloth und sieht hier den Ansatz für einen Stopp des Projekts: „Die BGZ hat immer wieder selbst darauf hingewiesen, unter welch erheblichem Zeitdruck man stünde, und dass eine schnelle Umsetzung zwingend erforderlich sei. Dies habe bei anderen potenziellen Standorten zum Ausschluss geführt“, ergänzt er. „Das nehmen wir hier in der Region beim Wort.“ Der Bescheid der Bezirksregierung müsse demzufolge jetzt auch ein K.O.-Kriterium sein, betont er. Ein möglicher Rechtsstreit um die Fristversäumung könne sich schließlich lange hinziehen. Daher müsse man jetzt andere Standorte suchen, an denen der Zeitplan eingehalten werden könne. (Matthias Müller)

 

Autor

Matthias Müller

Matthias Müller

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