19.10.2022 Hessen bekommt erstmals ein Klimagesetz

19.10.22 –

 

Hessen bekommt erstmals ein Klimagesetz. Damit wird es einen verbindlichen Rechtsrahmen mit einklagbaren Zielen zum Klimaschutz in Hessen geben. So leistet das Land einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Pariser Klimaziele. Mit dem Klimagesetz, das nicht im Koalitionsvertrag verankert war, und den im Klimaplan enthaltenen Maßnahmen, die das Gesetz mit Leben füllen, gehen wir noch weiter als bisher, um schnellstmöglich klimaneutral zu werden.

Hessische Klimaschutzziele werden verschärft

Mit dem neuen Klimagesetz werden Hessens Klimaziele verschärft und dem aktuellen Bundesklimaschutzgesetz angepasst.
Angestrebte Reduktion der Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990:

  • 2030: Reduktion um 65 %
  • 2040: Reduktion um mindestens 88 %

Wir verpflichten uns zudem, ab 2050 unvermeidbare Emissionen zum Beispiel aus den Landwirtschaft durch negative Treibhausgasemissionen zu neutralisieren. Dies kann beispielsweise über die Stärkung natürlicher CO2-Senken wie Moore geschehen.

„Klima-Check“

Neu ist auch, dass in Hessen erstmals Gesetze, Verordnungen und Förderprogramme einem „Klima-Check“ unterzogen werden müssen: Das bewirkt, dass rechtliche Regelungen und große Förderprogramme im Land auf ihre Klimaauswirkungen hin überprüft werden. Was gut ist für den Klimaschutz, soll damit im Vordergrund stehen. Was schlecht ist für den Klimaschutz, soll abgestellt werden.

CO2-Schattenbepreisung

Mit der neuen CO2-Schattenbepreisung werden die Umweltkosten von Treibhausgasemissionen sichtbar, und Investitionen in klimafreundlichere Alternativen erhalten Vorrang: Anschaffungen im IT-Bereich, bei Büromaterial oder Bauplanungen beispielsweise werden mit einem CO2-Preisschild versehen, damit Investitionen in klimafreundliche Anschaffungen fließen und klimaschädliches Investieren von vornherein vermieden wird.

Verschärfung der Vorgaben bei der CO2-neutralen Landesverwaltung 2030

Ab 2026 sind in landeseigenen Gebäuden bei Umrüstung oder Neuausstattung der Gebäudetechnik Verbrenner mit fossilen Energieträgern verboten.
Die hessische Landesverwaltung wird gesetzlich verpflichtet, bis 2030 klimaneutral zu arbeiten. Die Landesverwaltung legt außerdem eine Maßnahmenplanung vor, um landeseigene Gebäude bis 2045 klimaneutral zu stellen.

Im Vergleich zu 2008 konnten im Jahr 2020 die Emissionen der Landesverwaltung um fast 65 Prozent reduziert werden. Auch wenn Vermeidung, Reduktion und die Nutzung von erneuerbaren Energien Vorrang hatten, gab es die Möglichkeit, Emissionen über Zertifikate zu kompensieren. Damit ist mit dem neuen Klimaziel Schluss: Bis spätestens 2045 soll die Kompensation über Zertifikate eingestellt werden.

Erstmals berät ein unabhängiger Klimabeirat die Landesregierung beim Klimaschutz

Als weitere Neuerung sieht das Gesetz einen Klimabeirat als externe und wissenschaftliche Beratung für die Landesregierung vor. Er berät die Landesregierung bei allen Fragen des Klimaschutzes und insbesondere bei der Frage, inwiefern die Maßnahmen des Landes zur Erreichung der Klimaziele ausreichen. Er kann jederzeit und ungefragt Stellung zu allen Aspekten des Klimaschutzes beziehen.

Regelmäßiges Monitoring und Berichte

Das Klimagesetz schreibt ein regelmäßiges Monitoring vor, das erfasst, inwieweit die Klimaziele erreicht werden. So werden jährlich Energie- und CO2-Bilanzen erstellt. Wenn der Monitoringbericht zeigt, dass Ziele verfehlt werden, muss unverzüglich nachgesteuert werden. Dafür muss das für den betroffenen Sektor zuständige Ressort innerhalb von drei Monaten Sofortmaßnahmen vorlegen. Das Klimaschutzministerium bewertet diese Maßnahmen, das Kabinett entscheidet darüber.

Das Klimagesetz ist der gesetzliche Rahmen, unter dem sich wiederum Fachgesetze, Verordnungen und Richtlinien finden. Auch hier werden die Ziele des Klimagesetzes durch die notwendigen Anpassungen umgesetzt. So wird aktuell das Hessische Energiegesetz novelliert: Hier ist eine PV-Pflicht für landeseigene Gebäude und Parkplätze geplant. Auch der Denkmalschutz kann einen Beitrag leisten, und hier geht Hessen voran: Eine neue Richtlinie, die für Denkmalbehörden und Kommunen handlungsleitend ist, macht deutlich, dass Solaranlagen auch auf oder an denkmalgeschützten Gebäuden in der Regel zu genehmigen sind.

Klimaplan

Die Reduktion der Treibhausgase wird durch konkrete Maßnahmen in allen Sektoren vom Verkehr über die Landwirtschaft, die Energieerzeugung und die Wohnungsbauförderung erreicht. Daher ist der Klimaplan mit dem Klimagesetz vorgeschrieben. Alle detaillierten Maßnahmen finden sich nicht im Gesetz selbst, sondern im Klimaplan, der regelmäßig evaluiert und aktualisiert wird. So können wir schneller reagieren, wenn Änderungen notwendig sind.


Weiterführende Informationen

www.gruene-hessen.de/landtag/news/hessen-bekommt-erstmals-ein-klimagesetz/

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