01.07.2021 K+S "Kläger machen Ernst"

01.07.21 –

Donnerstag, 01. Juli 2021, Hofgeismarer Allgemeine / Aus der Region

Werra-Weser-Anrainer gehen wieder juristisch gegen K+S vor

Die Werra, hier bei Allendorf im Werra-Meißner-Kreis, leidet unter einem hohen Salzgehalt.


Werra-Meißner – Die Klagegemeinschaft der Werra-Weser-Anrainer fährt härtere Geschütze gegen den Kasseler Kali-Produzenten K+S auf. Wie der Vorstand nach einer Generalversammlung jetzt mitteilt, wolle man verstärkt gegen alte und neue Genehmigungen vorgehen, etwa zur Erweiterung der Halden oder zur Entsorgung von Abwässern durch Flusseinleitung oder Verpressung.
„Für uns liegen hier klare Verstöße gegen deutsches Umweltschutz und EU-Recht vor, solange keine Verbesserung der Wasserqualität gesichert ist“, sagt Sprecher Gero von Randow. „Unser Ziel bleibt die
Rohstoffgewinnung ohne Umweltbelastung mit dann automatisch folgender selbstständiger ‘Renaturierung’ der Flusslandschaften.“
Dazu geht die Gemeinschaft an vier Fronten vor:


■ Die Gruppe klage gegen die zum 1. Januar 2021 ergangene neue Genehmigung zur weiteren Entsorgung von Produktionsabfällen in
die Werra, so von Randow.

■ Zudem habe man beim Regierungspräsidium Kassel die Aussetzung der 2016 erteilten Genehmigung zur Verpressung von Salzabfällen
in den Boden beantragt. Sollte dem nicht stattgegeben werden, wolle man Strafanzeige stellen.

■ Bei der EU-Kommission habe man Beschwerde eingereicht wegen Verstoßes der Behörden gegen EU-Recht durch rechtswidrige Genehmigung.
Zudem beschwere man sich, dass es in Deutschland für K+S keine Rückbauverpflichtung für Umweltschäden gebe, die EU
aber bei Kali-Produzenten in Spanien die Einhaltung der Wasser-Rahmen-Richtlinie durchsetze.

■ Schließlich habe man bei der Bundesrechtsanwaltskammer Beschwerde eingereicht. Hintergrund: Der frühere K+SVorstandsvorsitzende Norbert Steiner hatte Alexander Reitinger, dem Rechtsanwalt der Klagemeinschaft, eine Abmahnung mit Unterlassungsverfügung und Androhung von Schadensersatzforderungen geschickt, da dieser die jüngsten Ausführungen der Staatsanwaltschaft
Meiningen in weiteren Verfahren verwendet hat. Eine von Steiner angestrebte einstweilige Verfügung, dem Anwalt und weiteren
Klägern die Nutzung dieser Ermittlungsergebnisse zu untersagen, wurde laut von Randow am Dienstag vom Landgericht Meiningen abgelehnt.


Auslöser für die neuen rechtlichen Schritte der Klagegemeinschaft ist die Verfügung der Staatsanwaltschaft Meiningen, die zwar im
April strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts der Gewässerverunreinigung eingestellt hatte. In ihrer umfangreichen Begründung hatte der Staatsanwalt die Vergabepraxis für Genehmigungen an K+S als rechtswidrig bezeichnet. Das zu klären obliegt indes nicht der Strafrechtsabteilung der Staatsanwaltschaft, sondern Verwaltungsgerichten, die bereits mehrere Versenkerlaubnisse für rechtmäßig erklärt hatten.

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