18.03.2021 Grüne haben Fragen zum Logistikzentrum Würgassen

18.03.21 –

Drucksache 19/27475  SEITE – 1 –

Kleine Anfrageder Abgeordneten Oliver Krischer, Sylvia Kotting-Uhl, Britta Haßelmann, Jürgen Trittin, Dr. Bettina Hoffmann, Dr. Julia Verlinden, Lisa Badum, Steffi Lemke, Dr. Ingrid Nestle, Gerhard Zickenheiner undder Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Standortsuche für ein Zentrales Bereitstellungslager Konrad (ZBL)

Am 6. März 2020 gab die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH bekannt,
dass sie den Bau eines Logistikzentrums für schwach- und mittelradioaktive
Abfälle auf dem Gelände des ehemaligen Atomkraftwerks Würgassen
im Kreis Höxter (Nordrhein-Westfalen) plant (https://bgz.de/2020/03/06/logisti
kzentrum-fuer-endlager-konrad-entsteht-in-wuergassen/). Ab dem Jahr 2027
soll das Logistikzentrum genannte Zentrale Bereitstellungslager Konrad (ZBL)
die passgenaue Belieferung des Endlagers Konrad nahe Salzgitter sicherstellen.
Die Notwendigkeit eines ZBL hatte die Entsorgungskommission (ESK) 2018
festgestellt und Kriterien zur Auswahl empfohlen (http://www.entsorgungskom
mission.de/sites/default/files/reports/Stellungnahme_Anlage1_ESK68_BL_Ko
nrad_hp_1.pdf). Grundlage für die Errichtung eines Bereitstellungslagers ist
das Entsorgungsübergangsgesetz, welches diese Möglichkeit ausdrücklich vorsieht
(https://www.gesetze-im-internet.de/entsorg_g/BJNR012000017.html).
Ein vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(BMU) beauftragtes Gutachten des Öko-Instituts vom Januar 2020 kommt zu
dem Ergebnis, dass die Auswahl des Standorts Würgassen durch die BGZ
grundsätzlich nachvollziehbar war und der Standort geeignet scheint (https://w
ww.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Endlagerprojekte/oeko-ins
titut_zbl_stellungnahme-standortauswahl_bf.pdf). Die Gutachterinnen und
Gutachter weisen jedoch auf Ungenauigkeiten und mangelnde Begründungen
hinsichtlich der Bewertung der zu vergleichenden Standorte hin. Nach Auffassung
des Öko-Instituts ändere dies nichts am Ergebnis. Zwar erfülle der Standort
Würgassen zum jetzigen Zeitpunkt einige Kriterien der ESK nicht vollständig
und eine abschließende Bewertung sei aufgrund fehlender Informationen
noch nicht möglich. Nach Auffassung des Öko-Instituts führt dies aber zu keinem
grundsätzlichen Eignungsausschluss des Standorts Würgassen für ein
ZBL. Zur abschließenden Klärung der vollständigen Eignung aus sicherheitstechnischer
und logistischer Sicht seien weitere Planungen, Untersuchungen
und Nachweise erforderlich. Diese seien typischerweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens
zu erbringen.
Ein im Dezember 2020 von der Bürgerinitiative Atomfreies 3-Ländereck e. V.
vorgelegtes Gutachten äußert Kritik an der getroffenen Standortauswahl
(https://www.atomfreies-dle.de/app/download/6239671766/201214-de-Witt-Ru
nge-ZBL-Fin+17-12-20.pdf?t=1608632125).


Drucksache 19/27475  SEITE – 2 –

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
1. Aus welchen Gründen wurde kein transparentes Verfahren für den Entscheidungsfindungsprozess
für den Standort eines ZBL für Schacht
Konrad unter Abwägung aller Kriterien und Beteiligung der Öffentlichkeit
durchgeführt?
2. Wie bewertet die Bundesregierung die sicherheitstechnischen und logistischen
Anforderungen an ein Bereitstellungslager für das Endlager Konrad,
die die ESK 2018 aufgestellt hat und für wie zwingend hält sie deren Einhaltung
bei der Suche eines geeigneten Standorts?
3. Weshalb wurden von der BGZ die fünf Kriterien Entfernungsradius, Flächengröße,
Bahnanschluss, Abstand zu geschlossenen Siedlungsgebieten
und Ausschluss von Naturschutzgebieten ausgewählt und nicht andere, um
die Flächenabfrage bei Bundesinstituten durchzuführen, auf deren Grundlage
die Standortempfehlung erfolgte?
4. Wie bewertet die Bundesregierung die im Gutachten des Öko-Instituts angesprochene
nicht begründete Gewichtung einzelner Bemerkungen als
Kriterien in der Standortempfehlung der BGZ vom 28. August 2019?
Wie genau wurden diese Bemerkungen zu den übermittelten Flächenvorschlägen
gewichtet?
5. Warum und auf welcher Grundlage wurde der Standort Würgassen ausgewählt,
obwohl das Öko-Institut in seinem Gutachten festgestellt hat, dass
folgende Kriterien der ESK am Standort Würgassen noch nicht nachgewiesen
sind?
– Zweigleisiger, schwerlastgeeigneter Bahnanschluss
– keine vollständige Hochwasserfreiheit des Standortes
6. Sind der Bundesregierung die Ergebnisse eines radiologischen Ausbreitungsgutachtens
oder ähnlichen Berechnungen für den Standort Würgassen
bekannt?
a) Wie lauten diese?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse?
c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Ergebnissen
in Hinblick auf die Eignung des Standorts Würgassen?
7. Wurden Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen des Öko-Instituts
im Rahmen des Gutachtens zu folgenden Punkten eingeleitet bzw. wann
sind diese geplant?
a) Ist geprüft worden, ob der Schutz des vorgesehenen Geländes gegen
Hochwasser durch Aufschüttung realisierbar ist?
b) Wie wirkt sich eine geplante Aufschüttung auf den Zeitplan für die Realisierung
des Logistikzentrums aus?
c) Ist das vorgesehene Grundstück als Retentionsfläche für Überflutungen
vorgesehen und wenn ja, wo würde ein Ausgleich geschaffen?
d) Ist eine geotechnische Baugrunduntersuchung erfolgt?
e) Wie werden in diesem Rahmen die Gefahr von Bergsenkungen und die
Realisierbarkeit von Vorkehrungen dagegen eingeschätzt?
8. Wie bewertet die Bundesregierung das Transportaufkommen am potenziellen
Standort Würgassen während des Anlieferungs- und Einlagerungsprozesses
in das Endlager Konrad sowohl per Bahn als auch auf der Straße,
insbesondere im Hinblick auf das Minimierungsgebot im Strahlenschutz?

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