22.01.2021 - EGR hält an geplanten Windpark im Reinhardswald fest

Szenarien für den Fall, dass Trendelburg aussteigt Das Genehmigungsverfahren für den geplanten Windpark Reinhardswald ist in einer wichtigen Phase. Die Frequenz der Wortmeldungen ist daher noch höher als sonst schon üblich.

22.01.21 –

Szenarien für den Fall, dass Trendelburg aussteigt

Windkraft im Wald: Ein Projekt wie hier bei Söhrewald plant auch die Energiegenossenschaft Reinhardswald. Archivfoto: Andreas FischerWindkraft im Wald: Ein Projekt wie hier bei Söhrewald plant auch die Energiegenossenschaft Reinhardswald.

Das Genehmigungsverfahren für den geplanten Windpark Reinhardswald ist in einer wichtigen Phase. Die Frequenz der Wortmeldungen ist daher noch höher als sonst schon üblich.

Reinhardswald - Nun hat sich die Energiegenossenschaft Reinhardswald mit einem möglichen Ausstieg der Stadt Trendelburg aus dem Projekt beschäftigt. Hier die Details um Überblick:

Worum geht es aktuell?

Die Freie Wahlgemeinschaft (FWG) Trendelburg hat zwei Bürgerbegehren auf den Weg gebracht und dafür je rund 1000 Unterschriften gesammelt. Eines hat zum Ziel, dass Trendelburg aus der Energiegenossenschaft Reinhardswald (EGR) aussteigt. Derzeit läuft die inhaltliche und formale Auswertung.

Was ist der Hintergrund?

Die FWG ist gegen den Windpark. Und die EGR ist einer der Partner, die das Projekt umsetzen wollen. Sie besteht neben Trendelburg aus den Kommunen Grebenstein, Immenhausen, Fuldatal sowie einem Privatinvestor und hält 51 Prozent an der Windpark Reinhardswald GmbH und Co. KG (WPRW), an der auch die EAM Natur GmbH sowie die Städtischen Werke Kassel und die Stadtwerke Eschwege beteiligt sind.

Und was sagt die EGR zum Bürgerbegehren?

Der EGR-Vorstand prüfe mögliche Konsequenzen für die Stadt Trendelburg und für die Energiegenossenschaft, heißt es in einer Pressemitteilung. „Der ausdrückliche Wunsch der EGR ist es, Trendelburg als Gründungsmitglied weiterhin im Gesellschafterkreis der EGR behalten zu können“, betont Vorstand Danny Sutor, Bürgermeister von Grebenstein. Dennoch müsse sich auch die EGR aus rein kaufmännischer Verantwortung heraus mit Szenarien beschäftigen, die sich aus den FWG-Bestrebungen ergeben könnten.

Wie würden Konsequenzen für die EGR aussehen?

Um es kurz zu machen: Das Projekt soll umgesetzt werden. Auch für den Fall eines Austritts Trendelburgs werde die WPRW gewappnet sein, heißt es in der Mitteilung. EAM und Städtische Werke würden als regionale Energieversorger ebenso daran festhalten wie die EGR. Diese könnte den Trendelburger Anteil am Eigenkapital bei einem Ausstieg auch selbst erbringen, sagt Vorstand Karsten Schreiber. Doch nachvollziehbar wäre ein solcher Ausstieg nicht, heißt es weiter.

Was sehen die Windpark-planer kritisch?

Es sei „bitter“, dass den Bürgern Trendelburgs „von Seiten der FWG-Initiatoren fälschlicherweise“ im Rahmen der Unterschriftensammlung erklärt worden sei, dass Ihre Unterschrift die Windkraftanlagen im Reinhardswald verhindern könne, so Schreiber. Die FWG-Bestrebungen würden unter Umständen lediglich dazu führen, dass der Windpark gebaut werde, aber Trendelburg nicht mehr wirtschaftlich davon profitiere.

Und was könnte das finanziell bedeuten?

Die EGR-Rechnung sieht so aus: Trendelburg müsste bei einem Ausstieg allein auf den Zufluss von Erträgen aus der Beteiligung von insgesamt rund vier Millionen Euro über die Gesamtlaufzeit von 20 Jahren verzichten. „Wie sich das eine ehemalige Schutzschirmkommune leisten kann, wirft schon Fragen auf“, schreibt die Genossenschaft und fügt hinzu: „Die Erklärung hierfür bleibt auch Bürgermeister Martin Lange, der dem Vorhaben der FWG gegenüber positiv eingestellt ist und sich gegen einen Verbleib in der EGR ausspricht, bislang innerhalb der EGR-Gemeinschaft schuldig.“

Kommunen sind ja schon am Windpark-Projekt beteiligt. Wie sieht es denn mit einzelnen Bürgern aus?

Auch für einzelne Bürger sei eine Beteiligung am Windpark geplant, kündigt die EGR an. Man werde „einen attraktiv verzinsten Sparbrief in Kooperation mit Banken“ herausgeben. Dadurch würden Erträge im Energiegeschäft „nicht mehr nur bei Großkonzernen landen oder an öl- und gasfördernde Staaten abwandern“. Die Windpark Reinhardswald GmbH & Co KG setze hier Zeichen in Sachen regionale Wertschöpfung, lautet das EGR-Fazit. (Matthias Müller)

 

Autor

Matthias Müller

Matthias Müller

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