26.03.2021 Stellungnahme zur „Neuaufstellung des Regionalplans OWL für den Regierungsbezirk Detmold“, hier Bereich Beverungen-Würgassen

26.03.21 –


Bündnis`90/DIE GRÜNEN Bad Karlshafen
im Kreisverband Kassel-Land

Antonio Gottwald
Bergstraße 2
34385 Bad Karlshafen
Tel: 05672-4060470
antonio.gottwald@gruene-badkarlshafen.de
www.gruene-badkarlshafen.de

An
Bezirksregierung Detmold
Dezernat 32
Leopoldstr. 15
32756 Detmold
Beteiligung-regionalplanowl@bezreg-detmold.nrw.de

Datum 26.03.2021

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Bad Karlshafen halten eine Abänderung des bisherigen
Regionalplanes, im Bereiche Beverungen-Würgassen, in seiner jetzigen Form für nicht
genehmigungs- und zustimmungsfähig, wenn dadurch ein Logistikzentrum für schwach- und
mittelradioaktiven Atommüll, wie die BGZ angekündigt hat, ermöglicht wird.

Vor allem stellen wir Eingriffe in Landschaft, Klima, Landwirtschaft, Natur, Lebensqualität,
Erholungswert, Wertverlust des Eigentums sowie eine nicht transparente Standortauswahl nach den
grundlegenden Kriterien, die für so ein Bauvorhaben lt. Baugesetzbuch vorgesehen sind, hier fest.
Unseres Erachtens sind die Auswahlkriterien die zum Standort Würgassen als Logistiklagers für
schwach- und mittelradioaktiven Atommüll geführt haben, weitgehend intransparent für die
betroffenen Gemeinden und deren Bürger, verlaufen.

Länderübergreifende Informationen fanden vorwiegend nur über öffentliche Medien durch
betroffene Personen statt. Betroffene Nachbarkreise , die länderübergreifend Nachbargemeinden
von Beverungen-Würgassen sind, sind nur aus den öffentlichen Medien über den Sachstand
weitgehend von betroffenen Bürgern und Bürgerinitiativen informiert worden.
1 / 8


 

Insbesondere sind die Nachbargemeinden und Kreise (Länderübergreifend) und deren politischen
Körperschaften auch umfassend zu informieren, da durch diese Gemeinden auch die Transporte der
Anlieferungen sowie der Weitertransporte nach Schacht Konrad erfolgt.
Ein daher ersichtliches Sicherheitskonzept für die betroffenen Kommunen in den angrenzenden
Bundesländer von Beverungen-Würgassen liegen bisher nicht vor, da die Zuständigkeit für
Sicherheit den Gemeinden, Aussage seitens der BGZ, angenommen wird.
Es ist ebenso nicht nachvollziehbar, dass sich über die Entscheidung der Bezirksregierung Detmold,
die sich gegen die bisherige Planungen der Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ), deren
alleiniger Gesellschafter die Bundesrepublik Deutschland (vertreten durch das
Bundesumweltministerium) ist, ausgesprochen hat. Zudem auch ein Gutachten „Juristische und
planungsfachliche Beurteilung der von der BGZ durchgeführten Standortplanung zum Ausbau der
Pufferkapazitäten am Endlager Konrad“ von RA Siegfried de Witt und apl. Prof. Dr. Karsten Runge
wesentlich ein fragwürdiges bis rechtswidriges Planungsverfahren festgestellt hat.

Weitere Argumente für den Einwand gegen die Planung BGZ Würgassen / Logistik – und
Bereitstellungslager Konrad in Würgassen im Detail:

Umwelt- ,Natur- und Klimaschutz
Im Rahmen des Umweltschutzes zählt das ESK (2018) folgende Sicherheitsrisiken die zu beachten
sind explizit auf: Hochwassergefährdung, Bergsenkungen, Einflussbereich von benachbarten
Anlagen mit Störfallpotenzial, Nachbarschaft von möglichen Großbränden, Altlast-und
Bodenrisiken (explosionsfähige Stoffe, Sprengkörper, Bodenhohlräume), durch Erdbeben
gefährdete Gebiete – all diese Aspekte werden in den bisherigen Gutachten durch die BGZ nicht
oder nicht ausreichend berücksichtigt. Bewohnern und Gebietskörperschaften der Region,
länderübergreifend (Hessen und Niedersachsen), wurden bisher mögliche Auswirkungen nicht
offiziell (z.B. öffentliche Veranstaltungen) und in ausreichender Form dem beteiligten
Personenkreisen mitgeteilt.

Verkehr
Ca. 15.000 Atommüllgebinde mit einem Volumen von 60.000 Kubikmeter sollen im
Logistikzentrum in Würgassen, lt. Medienberichte, gelagert werden. Das heißt „303.000
Kubikmeter Atommüll aus ganz Deutschland sollen das Lager durchlaufen, an- und abgefahren per
Zug mit mit einem derzeitigen möglichem Dieseltriebwagen und per LKW. Am Ende entstehen
neben den Baukosten i.H.v. ca 500 Mio Euro auch Kosten und Emissionen von mehreren Millionen
unnötig gefahrenen Frachtkilometern. Ein Logistikgutachten, welches unter Einbezug eines nach
dem heutigem Stand der Technik von Planungs- und Steuerungssysteme die Notwendigkeit eines
Zwischelagers belegt, liegt bisher nicht vor.

FFH Verträglichkeitsprüfung
Bei dieser enormen Flächenversiegelung eines 325 Meter langen, 125 Meter breiten und 16 Meter
hohem Bau ist ebenso zu überprüfen, ob hier ein ungeprüftes FFH-Gelände im Umfeld bereits
vorliegt und dadurch beeinträchtigt wird. Hierzu wurden keine Aussagen getroffen, wann hier die
letzte Überprüfung statt gefunden hat. Das Bauvorhaben liegt auf einem Gelände, welches seit
Jahren keine landschaftliche Pflege beinhaltete, zudem im überschwemmungs- und
hochwassergefährdeten Gebiet der Weser sich befindet.
Ein im Halbkreis umliegender bewaldeter Hang, in ca. 300 – 400 m ist ebenso vorhanden.
Welche Auswirkung ein Bau dieser Größenordnung auf die vorhandene Artenvielfalt haben wird,
gibt es keinerlei Aussagen bzw. Stellungnahmen.
2 / 8



Auch die RICHTLINIE 92/43/ EWG DES RATES zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume
sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen müsste auf „aktuelle Gegebenheiten“ überprüft werden,
da das Gelände seit Jahren in keiner Weise gepflegt bzw. instand gehalten wurde. Die
Auswirkungen hierzu auf das Umfeld des geplanten Logistikzentrum für Atommüll wurden bisher
nicht berücksichtigt.


Klimaauswirkungen
Da die Oberflächen des Betonbaus (325 Meter langes, 125 Meter breites und 16 Meter hohes
Gebäude), den neuen Nebengebäuden, den vorhanden Gebäuden und Straßen / asphaltierten
Freiflächen auf dem Gelände zukünftig Wärmestrahlung der Sonne absondern, beeinflusst dieses
ebenso auch die Umgebungstemperatur, die Luftfeuchte und den Luftmassenaustausch.
Die Abstrahlung von erwärmten versiegelten Flächen (Straßen, Fußwege, Metalldächer,
Ziegeldächer) durch Sonneneinstrahlung fördert die Erwärmung der Umgebungsluft, in der
besagten Region, zusätzlich. Reguläre Berechnungen besagen eine Erhöhung bis zu 5° Grad der
Umgebungstemperatur durch die Abstrahlwärme unmittelbar bei solchen Bauten voraus.
Durch den Bau der Logistikhalle für Atommüll, der Bau von Straßen und weiteren Gebäuden auf
dem Gelände findet eine Oberflächenversiegelung statt, in den Unterlagen ist nicht ersichtlich, wie
viel Grundwasserentzug dadurch stattfindet.
Durch fehlende Versickerung von Regenwasser fehlt letztendlich auch das Wasser dem
Grundwasser und den umliegenden Bäumen. Den daraus resultierenden größeren Mehraufwand der
Wasseraufbereitung durch Oberflächenwasserabfluss in die Kanalisation sowie die Folgen der
fehlenden Versickerung von Regenwasser auf den Grundwasserpegel erschließt sich aus den
Unterlagen nicht.

Der Bau wird uns Milliarden Euros zukünftig kosten, das wissen wir durch die bisherigen
Medienberichte über die teure Planungen bereits – aber welche Umweltschäden wir damit zukünftig
haben werden, das wurde bisher nicht ermittelt. Geld für eine Studie über Klimaauswirkung bei
solch einem Bauvorhaben, an so einem Standort, wird nicht in Betracht gezogen.
Welche Gegenmaßnahmen dafür angedacht werden, wurde auch nicht dargelegt, z.B. Begrünung
aller Betonflächen, Verschattung alle Asphaltierten Straßen und Wege durch Bäume, wurde bisher
nicht berücksichtigt (Was auch vom Landschaftsbild vorteilhaft wäre).
Es ist allgemein bekannt, das solche Riesenbauten eine Erhöhung der Umgebungstemperatur bis 5
Grad bedeuten, daher ist es umso notwendiger, hier ein Konzept vorzulegen wie hier
entgegengewirkt werden soll.

Ein Abwägen der Bürger zwischen Bauvorhaben und Umweltschutz, Naturschutz, Klimaschutz
konnte bisher effektiv eigentlich nicht gemacht werden, da hier Informationen, seitens der
Betreibergesellschaft BGZ, fehlt.

Artenschutz, Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Hierzu gibt es keine klaren Konzepte oder Pläne seitens des Betreibers in den bisher vorgelegten
Plänen zum Erhalt des Artenschutzes. Natürliche Flächen (Lebensräume auf Bodenniveau) kann
man nicht duplizieren oder neu schaffen.
Eine „Ausgleichsfläche für die Artenvielfalt“ kann hier nicht umgesetzt werden.
3 / 8



Landwirtschaft
Um das geplante Bauprojekt BGZ Würgassen bestehen landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Über Auswirkungen durch erhöhten Werksverkehr zum geplanten BGZ-Gelände wurden bisher
keine Stellungsnahmen abgegeben auch im Schadensfall auf dem Gelände gibt es keine
Informationen für die betroffenen Anlieger.

Geologie und Boden
Das Bodengutachten der BGZ und vor allem das bereits im Gutachten des Öko-Instituts erwähnte
Karstgestein, welches sich am Standort Würgassn befindet, fand bisher keine ausreichende
Beachtung bei der Standortsuche eines Zwischenlagers oder zur geplanten Abänderung des
Raumordnungsplanes.

Bei Karstgestein handelt es sich um Gips- und Salzgestein, welches sich in Wechselwirkung mit
sich ändernden Grundwasserpegeln auflöst und Hohlräume im Untergrund ausbildet. Sind diese
groß genug, kollabieren die darüber liegenden Gesteinsschichten und es kommt zum Erdfall mit
einer trichterförmigen Ausbildung an der Oberfläche, vergleichbar wie bei einer Sanduhr. Bei
Trendelburg, einem kleinen Ort unweit von Würgassen, dort findet sich ein riesiger Krater als
Ergebnis eines solchen Ereignisses. Solche Vorkommen in der Region um Würgassen sind ein
Bestandteil der geologischen Bodenbeschaffenheit und sind keine Seltenheit in der Region.
Es ist ebenso ein Ausschlusskriterium für ein Bauvorhaben wie es die BGZ beabsichtigt, außer ein
Gutachten, welches nicht nur die Oberflächenbeschaffenheit bewertet, würde dieses inhaltlich durch
Messbohrungen widerlegen.
Seitens der BGZ gibt es hierzu keine Antworten.

Lebensqualität
Das „Grundrecht auf Leben und Gesundheit nach Art. 2 Abs. 2 GG“ sehen wir hier nicht
ausreichend berücksichtigt.

Für den Kraftverkehr und Bahnverkehr zum geplanten Zwischenlager Würgassen (BGZ) wird die
Verkehrslärmschutzverordnung oder die DIN 18005-1 voraussichtlich maßgeblich ignoriert.
„Bei 40/45 dB, für allg. Wohngebiet (WA), Kleinsiedlungsgebiet (WS)“, Campingplatzgebiet die
hier gelten, ist selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr
möglich, die Lärmemissionen werden vermutlich deutlich höher sein.

Erholungswert
Das vor mehr als 20 Jahren versprochene Wort von Betreiber und der Politik dass das AKWGelände
wieder eine „grüne Wiese“ wird, wird aktuell von der BGZ einem das Wort im Munde
verdreht.
Geplante Atommülltransporte durch Bad Karlshafen, Uslar, Lauenförde, Höxter und Holzminden
tragen ebenso nicht dazu bei, dass sich Bürger und Touristen wohl fühlen bei diesem Gedanken.
Es bietet zudem in keiner Weise einen touristischen Mehrwert für die Region. Insbesondere auch
nicht für einen Reha- & Kurort wie Bad Karlshafen, dessen Patienten Ruhe und Rehabilitation
benötigen .

Fördermaßnahmen und Investitionsmassnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur im Ländlichem
Raum, in den letzten Jahren, reichen bei weitem nicht aus, um den Imageschaden annähernd wieder
gut zu machen. Die Auswirkungen, die der Bau eines „Zwischenlagers in Würgassen“ auf das
4 / 8



Hotel- und Gastgewerbe, in Bad Karlshafen und Region mit dem Schwerpunkt auf den Tourismus
hat – ist nicht durch Zahlen belegt worden.
Vergleichswerte mit stillgelegten AKW-Geländen im Bundesgebiet sind hier nicht diskutabel, wie
es die BGZ praktiziert, da es überall ein Rückbau ist und nicht ein Neubau von einem
Atommülllager als Drehscheibe für Atommüll aus dem ganzem Bundesgebiet für Jahrzehnte.

Wertverlust des Eigentum
Die Immobilienpreise entwickeln sich in vielen Regionen Deutschlands seit langem nach oben.
Neben einer hohen Nachfrage von Grundeigentum gibt es noch weitere Faktoren, die dafür
verantwortlich sind, dass eine Preisstabilität oder wertsteigernde Rahmenbedingungen für
Grundeigentum bestehen.
Der Bau des Zwischenlagers Würgassen wird erhebliche Wertreduzierungen von Grund und Boden
in der Region nach sich ziehen, da für Investoren die Attraktivität des Lebensumfeldes maßgeblich
ist.
Bei einer Wertermittlung von Grundeigentum fließen Faktoren wie landschaftliche Begebenheiten,
Klimaeinflüsse, Natur, Lebensqualität, Erholungswert, regionale Dienstleistungen bzw.
Infrastruktur Vorort und viele weitere Faktoren beim Preisindex mit ein.
Unabhängig ob der Bau ein Schaden für Umwelt und Mensch bedeutet, ist die allgemeine
menschliche Meinung, dass ein ständiger Aufenthalt als Wohnort bei einem
Atommüllzwischenlager in der Region, nicht attraktiv ist.

Selbst eine Finanzierung für Grund und Boden in der Region wird Nachteile mit sich bringen.
Da durch eine Wertermittlung der Immobilie, insbesondere auch die Nachfrage und Angebot in der
Region, wird den Preisindex beeinflussen. Knapper Wohnraum erzeugt einen hohen
Mietpreisspiegel. Dies gilt ebenso auch für gewerbliche Räume und Objekte.
Da in der Region bereits ein hoher Leerstand von Objekten besteht und sich aber in den letzten
Jahren, vor Bauvorhaben hier eine Stagnation zu verzeichnen war, ist hier wieder das Gegenteil zu
befürchten.
Unter anderem bestehen auch bei der Wertermittlung für Grundeigentum auch weitere Faktoren bei
Finanzierungen, hier werden die Rahmenbedingungen am Finanzmarkt für Regionen diese
dynamisch festgelegt. Mit einer Logistikhalle, 325 Meter lang, 125 Meter breit und 16 Meter hohem
Betonbau, als Atomzwischenlager in der Nachbarschaft, kann davon ausgegangen werden, dass
keine hohe Nachfrage an Grund und Boden in der Region zukünftig bestehen wird. Ein Wertverlust
für bestehende Eigentümer von Grund und Boden ist damit vorhersehbar.

Laut dem ESK-Stresstest (2013 Teil 2), für Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktiver
Abfälle) wurden u. a. Lager für schwach-und mittelradioaktive Abfälle zur Konditionierung
schwach- und mittelradioaktiven Abfällen, sowie der übertägigen Einrichtungen der Endlager für
radioaktive Abfälle (Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) und Endlager Schacht
Konrad) und der Schachtanlage Asse II untersucht.
Dabei wird für Einrichtungen der Gruppe II ein Mindestabstand von 350 m zur nächsten
Wohnbebauung empfohlen. Das geplante zentrale Bereitstellungslager in Würgassen wird zwar im
Wesentlichen mit schwach bis mittelstarken radioaktiven Atommüll beschickt, nimmt aber auch aus
der gesamten Bundesrepublik sämtliche schwach-und mittelradioaktive Abfälle aus
Forschungseinrichtungen und der kerntechnischen Industrie (Gruppe II) auf.
5 / 8



Beim Stresstest Teil 2 wird auch auf die Überflutung durch Hochwasser eingegangen, hier wird
davon ausgegangen, dass sich das kontaminierte Wasser in der Umgebung über eine Fahne von 50
m Breite und 2 km Länge bei einer Überschwemmungshöhe von 2 m gleichmäßig verteilt.
Daher ist der empfohlene Mindestabstand von Siedlungen zu Zwischenlagern für schwach – und
mittelradioaktive Zwischenlager einzuhalten, da auch das BGZ Würgassen in einem
ausgezeichnetem explizitem hochwassergefährdeten Gebiet, inmitten einer Flussschneise, im
ehemaligem Auengebiet, liegt.
Der existenzielle Wertverlust, der aus einem Hochwasservorfall sich ergeben kann, von Grund und
Boden ist hier für Eigentümer nicht zu beziffern.

Betriebssicherung des Logistiklager für Atommüllgebinde
Laut Auskunft der Betreibergesellschaft BGZ gegenüber der Arbeitsgemeinschaft der
Standortgemeinden kerntechnischer Anlagen (ASKETA) sind die umliegenden Gemeinden für die
Sicherung durch Feuerwehren selber zuständig - inklusive der Bereitstellung von ABC-Zügen und
ähnlichem, speziell aber auch auf nukleare Schadensfälle. Spezielle Gerätschaften müssten die
Gemeinden selbst vorhalten. Ein aussagekräftiges Sicherungskonzept für das Gelände und Umfeld
liegt für Katastrophenfälle, seitens der Betreibergesellschaft, bisher nicht vor. Dieses schließt auch
die Sicherung im Katastrophenfall/Unfall durch die Feuerwehren der Zufahrtswege mit ein (Quelle:
https://wendland-net.de/post/asketa-10050). Standorten der Feuerwehren entlang der Wegstrecken
B83, B64 und B241 bis zu den jeweiligen Autobahnanbindungen, sowie alle Ortschaften entlang
der Bahnstrecken Bad Karlshafen - Lauenförde - Uslar - Northeim - Kreiensen - Salzgitter , bzw
Lauenförde - Höxter - Holzminden - Kreiensen - Salzgitter wären betroffen.
Über Ausgleichszahlungen für die betroffenen Kommunen, länderübergreifend, für
Sondergerätschaften (ABC-Ausrüstung und Leiterwagen) zur Anschaffung bei den
Rettungsorganisationen sieht die bisherige Planung nicht vor.
Grenzbebauung
Die Grenzbebauung mit einem Abstand von 350 m zur nächsten Siedlung wird im Rahmen bei
Betriebsstörungen auf dem Gelände nicht eingehalten.

Flugverbotszone
Der Standort Würgassen unterliegt keiner gesonderten Flugverbotszone, obwohl vergangene
Flugzeugabstürze (24.07.1978) es zeigen, dass dieses notwendig wäre. Es sollte untersagt sein, hier
Tiefflüge jeglicher Flugzeuge, zu erlauben.

Bahnanbindung
Die Bahnanbindung an das Logistiklager müsste, lt der Entsorgungskommission, eine
„Schwerlasttauglichkeit“ haben, diese besteht jedoch nicht.
Die Strecke ist zudem teilweise eingleisig und nur mit einer Diesellok zu befahren.

Verhältnismäßigkeit von temporären Kosten
4000 Tonnen schweren Strahlenschrott sollen per LKW in das 260 km entfernte Grafenrheinfeld, in
Bayern, transportieren werden. Insgesamt kommen hierdurch ca. 100.000 Transportkilometer
zustande. Jeder Einzelne geht dabei mit der Gefahr von Transportunfällen, Kosten, Emissionen und
Strahlenexposition mit Wirkung auf Mensch und Umwelt einher.
6 / 8



Dies alles, um den gesamten Müll ab 2027 erneut von Bayern zurück nach Würgassen in das BGZ
zu bringen.
In 2002, im Planfeststellungsbeschluss Konrad vorgesehene „just in time“- Anlieferung, direkt aus
den dezentralen Lagerstätten, wird hier nicht entsprochen.

Die Abfallverursacher haben es in den letzten Jahrzehnten versäumt, finanzielle Mittel aus ihren
Umsätzen bereit zu stellen und für Ordnung in ihren Lagern zu sorgen, welches nun zu Lasten der
Steuerzahler eines geplanten Logistikzentrum für Atommüll in Würgassen gehen soll.
Es wurde am 05.03.2021 von der Bundesregierung ein 2,43 Milliarden (2.430.000.000) EUR
schweres „Geschenk“ für die vier großen Energiekonzerne im Land zugesagt.
Diese unfassbare Summe wird als „Entschädigung“ für die Rücknahme der Laufzeitverlängerung
nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima an die Betreiber der Kernkraftwerke in Deutschland
ausgezahlt. Eine Ungerechtigkeit gegenüber dem Steuerzahler, wenn man bedenkt, dass sich die
Hauptverursacher der radioaktiven Abfälle in 2017 durch eine völlig unzureichende Zahlung von 24
Mrd EUR aus der Verantwortung ihrer radioaktiven Hinterlassenschaften herausgekauft haben.

Am Ende wird es der Steuerzahler richten müssen: Die kommenden 500 Generationen werden die
Konsequenzen der über 60 Jahre lang erwirtschafteten Rendite von RWE, E.ON, Vattenfall und
EnBW tragen müssen - die während des Betriebes, die erwirtschafteten Einnahmen nicht ebenso
für den rückstandslosen Rückbau und Entsorgung vorgesorgt haben.
Bei einer Geschäftsaufgabe eines bis hin mittelständischen Unternehmen ist dieser für die
Hinterlassenschaft zu 100% verantwortlich und muss es aus seinen erzielten Gewinnen bezahlen -
nicht der Steuerzahler. Dies dem Bürger verständlich zu machen, wird bei so einem Projekt
schwierig bis unmöglich.

Die Kosten für die Sanierung und Neubau von Zufahrtswegen zum geplanten Logistikzentrum für
Atommüll in Würgassen sind nicht im Detail erfasst. Bestehende Äußerungen der BGZ, über
angebliche sichere bestehende Zufahrtswege, die vorhanden sein sollen, sind inhaltlich falsch (z.B.
zweigleisiges elektrifiziertes Bahnnetz bis zum geplanten Logistikgelände – hier besteht zum Teil
nur ein eingleisiges Bahnnetz mit einer Bahnbrücke die für den Lastenverkehr für Atommüll nicht
geeignet ist).
Das von der BGZ in Auftrag gegebene Gutachten könnte man daher eher als ein Gefälligkeits-
Gutachten bezeichnen, ob die beteiligten Personen des Gutachtens, vom Öko-Institut, zur BGZ
unabhängig waren möge man nicht genauer betrachten.
Der Bahnanschluss müsste für Schwerlastverkehr komplett neu gebaut werden, inklusive der
Instandsetzung der 2. Tunneldurchführung, die wegen Baufälligkeit seit Jahren gesperrt und
zugemauert ist, um die regulären Anforderungen zu erfüllen.

Kurorte/-gebiete und Erholungsorte
Gemäß §1 Abs.1 des Gesetzes über Kurorte im Bundesland Nordrhein-Westfalen (Kurortgesetz –
KOG) werden Kurorte definiert. Hierzu würde auch Bad Karlshafen und Helmarshausen als
Kurorte zählen, jedoch liegen diese im angrenzendem Bundesland Hessen. Und finden bei der
Aufzählung, der Berücksichtigung von Baumaßnahmen und Abänderungen des Regionalplanes im
Bereich Beverungen-Würgassen, keine Erwähnung im Planungsverfahren. Hier werden nur in NRW
liegende Kur- und Erholungsgebiete berücksichtigt.
In Absatz 3 des oben genannten Gesetzes heißt es. „Erholungsorte sind klimatisch und
landschaftlich bevorzugte Gebiete, die vorwiegend der Erholung dienen und einen artgerechten
Ortscharakter vorweisen“.
7 / 8



Sowohl Kurorte bzw. Kurgebiete als auch Erholungsorte besitzen demnach eine besondere
Bedeutung für die menschliche Erholung, insbesondere für empfindliche
Personengruppen. So ist ebenso auch der Kurort „Bad Karlshafen und der Luftkurort
Helmarshausen“ ebenso zu berücksichtigen als angrenzende Orte bei einer Änderung des jetzigen
Regionalplanes im Bereich Beverungen-Würgassen. Hier besteht ein direkter Einfluss auf die
wirtschaftliche Infrastruktur von Bad Karlshafen mit seinen Merkmalen als Kur- und
Erholungsgebiet. Zudem auch Bad Karlshafen als Erholungsgebiet für Touristen ein hohes Mass an
gewerblichen Strukturen verfügt (Reha-Einrichtungen, Campingplätze,Hotel, Pensionen und
Gastronomie, Sehenswürdigkeiten, Ausflugsorte, Weserschifffahrten) die bei einer Abänderung des
bisherigen Regionalplanes für den Bereich Beverungen-Würgassen ein gewerblichen Nachteil
langfristig mit sich bringt.

Rechtliche Beanstandung
Die Bezirksregierung Detmold hat den Bau eines Zwischenlagers bereits Anfang November 2020
abgelehnt, da die Fläche nicht für die Abfallwirtschaft in jeglicher Hinsicht bisher in
Regionalplanung vorgesehen ist.
Eine Änderung des bisherigen Planes hätte auch zur Folge, dass das Land Hessen und
Niedersachsen eingebunden werden müssten, da in unmittelbarer an die Landesgrenze der
Bundesländer und deren Gebietskörperschaften solch ein Bau erheblich beeinflusst und die
Bundesländer eine strukturelle gesonderte Fördermaßnahmen für die wirtschaftliche Infrastruktur
ermöglichen muss.
Ein im Dezember 2020 von der Bürgerinitiative Atomfreies 3-Ländereck e. V.
vorgelegtes Gutachten äußert Kritik an der getroffenen Standortauswahl
(https://www.atomfreies-dle.de/app/download/6239671766/201214-de-Witt-Ru
nge-ZBL-Fin+17-12-20.pdf?t=1608632125). Hierzu wurden bisher keine nachvollziehbaren
Antworten der BGZ gemacht. Im Gutachten wird durch die renommierten Experten Rechtsanwalt
Siegried de Witt aus Potsdam und Prof.Dr.Kartsen Runge von der OECOS GmbH Hamburg
verständlich gemacht, das die Standortauswahl eines Zwischenlagers für den besagten Atommüll in
Würgassen grob sachwidrig ist. Hierzu wurden bisher keine Stellungsnahmen seitens der
Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) oder der Bundesgesellschaft für Endlagerung
(BGE) gemacht.
Wir legen hiermit wegen Intransparenz und der Nichteinhaltung bestehender Regeln, Verordnungen
und Empfehlungen der bundeseigenen Institutionen sowie deren im Auftrag gegebenen Studien bei
der Standortauswahl für schwach-/mittelradioktiven Zwischenlager, eine Änderung im
Regionalplan, für die Region Beverungen-Würgassen, mit den oben aufgeführten Argumenten,
Widerspruch ein.

Bad Karlshafen, 26.03.2021
Antonio Gottwald
Bündnis90/DIE GRÜNEN Bad Karlshafen
8 / 8

Medien

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>