Die GRÜNE Kreistagsfraktion begrüßt das Urteil des BVG zum Klimaschutzgesetz

01.05.21 –

„Das wurde höchste Zeit und es ist eine Ohrfeige für alle Klimaleugner!“, äußert sich die Fraktionsvorsitzende Monika Woizeschke-Brück der GRÜNEN Kreistagsfraktion zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2019. Geklagt hatten Klimaschützer*innen, eine Reihe jüngerer Menschen und “Fridays for Future“-Aktivistinnen, „da in dem Gesetz lediglich bis zum Jahr 2030 Maßnahmen für eine Emissionsverringerung vorgesehen sind.“

Dies sah das Gericht gleichermaßen, denn „es würden die Gefahren des Klimawandels auf Zeiträume danach und damit zulasten der jüngeren Generation verschoben,“ so die BVG-Richter*innen in ihrer Urteilsbegründung.

Verlangt werden jetzt ausreichende Vorgaben für die Emissionsminderung ab 2031, damit die jüngere Generation nicht in ihren Freiheitsrechten verletzt wird.

Auch wenn vom Bund primär der Rahmen vorgegeben wird, können natürlich auf kommunaler Ebene bereits jetzt Maßnahmen ergriffen werden, die gesteckten Klimaziele schneller zu erreichen. Dies ist auch das Ziel der Grünen im Landkreis Kassel in der geplanten Zusammenarbeit mit der SPD im Kreistag, um zeitnah „Vorkehrungen zur Gewährleistung eines freiheitsschonenden Übergangs in die Klimaneutralität“ zu erreichen; eine weitere Forderung im BVG Urteil. Dabei geht es unter anderem um die Verkehrs- und Energiepolitik im Landkreis, den konsequenten regionalen Ausbau der regenerativen Energien wie der Windkraft, um die Landwirtschaft und den Umwelt- und Klimaschutz allgemein.

“Besonders in diesen Bereichen bedarf es konkreter Vorgaben auf Bundesebene zur Minderung der Emissionen ab dem Jahr 2031“, erwartetet der Pressesprecher der GRÜNEN Kreistagsfraktion, Edmund Borschel, in Anlehnung an Passagen aus dem BVG-Urteil. “Wir im Landkreis sind entschlossen, schon heute beispielhaft die nötigen Schritte nachhaltig, zukunftsweisend und zum Schutz künftiger Generationen zu gehen!“, so Monika Woizeschke- Brück, „Das ist unser Ziel für die Zusammenarbeit im Kreistag für die nächsten fünf Jahre.“

„Auch hier kann aus dem Urteil des höchsten deutschen Gerichts zitiert werden,“ so Pressesprecher Edmund Borschel. Bei seiner Entscheidung bezieht sich das Gericht auf Artikel 20a des Grundgesetzes. Darin heißt es: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ Die Richter erklärten, es dürfenichteinerGenerationzugestanden werden, „unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde“.

Edmund Borschel

Pressesprecher der GRÜNEN KT-Fraktion

www.gruene-landkreis-kassel.de

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