08.05.2022 Windpark Reinhardswald: VGH trifft Mitte Mai 2022 eine Entscheidung

08.05.22 –

Ist die Rodung der nächste Schritt?

Windpark Reinhardswald: VGH trifft Mitte Mai eine Entscheidung

Reinhardswald – Einige Wochen lang war es ruhig geworden um den Windpark Reinhardswald – zumindest auf der Handlungsebene, weniger die Diskussionskultur betreffend. Doch schon bald steht eine wichtige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) an.

Die zentrale Frage: Darf die Windpark Reinhardswald GmbH & Co. KG die Wurzelstubben auf den Aufstellflächen roden, um ihr Projekt weiter voranzubringen oder werden ihr Klagen, Eilverfahren und Hängebeschluss dazwischen kommen?

Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald hatte nach Beginn der Baumfällungen in Zusammenarbeit mit der Bürgerinitiative Oberweser-Bramwald sowohl gegen die immissionsschutzrechtlichen Genehmigung als auch gegen die Genehmigung für die Zuwegungen Klage eingereicht.

Außerdem ist auch die Naturschutzinitiative Klägerin (die HNA berichtete). Nun liegt es am VGH, über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Pressesprecher Martin Sander kündigt an, dass es bis Montag, 16. Mai, eben diese Entscheidung geben wird. Aufgrund des späten Erwachens der Haselmaus hatte die Vorhabenträgerin die Rodung bereits eigenständig von Ende April auf Mitte Mai verlegt.

Gabriele Niehaus-Uebel von der Bürgerinitiative blickt bereits gespannt auf die Entscheidung. Sie betont: „Trotz des unmittelbar gestellten Eilantrags ist es der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald und uns nicht gelungen, die Fällung der zum Teil sehr alten Buchen an den Standorten im Reinhardswald zu verhindern.“

Dass nun während der Brut- und Setzzeit im Frühling planmäßig ab Mitte Mai damit begonnen werde, die auf den Baufeldern verbliebenen Wurzel-stubben mit Baggern zu roden und abzufahren, damit sei sie nicht einverstanden.

„Da die Vorkommen der Hirschkäfer im Genehmigungsverfahren nicht einmal untersucht wurden und es auch im Hinblick auf die Vogelwelt bei einer schlichten Potenzialabschätzung verblieb, drohen nun erneut irreparable Schäden an der Natur“, sagt Niehaus-Uebel.

Ihre Sorge: Auf den Bauflächen könnten womöglich ganze Generationen des Hirschkäfers ausgelöscht werden und die Vögel infolge des Maschineneinsatzes ihre Bruten verlieren, sagt sie. „Es bleibt zu hoffen, dass der Verwaltungsgerichtshof dies ebenso beurteilt und weiteren Fakten rechtzeitig Einhalt gebietet.“

Ralf Paschold, Geschäftsführer der Windpark Reinhardswald GmbH & Co. KG, will ebenfalls die Entscheidung des VGH erst einmal abwarten. „Wir wollen dem Gericht nicht vorgreifen und fahren daher weiter auf Sicht.“ Man gehe aber davon aus, ab Mitte Mai die Stubben roden zu können – dies sei nach dem Erwachen und der Vertreibung der Haselmaus der nächste planmäßige Schritt. Aller Voraussicht nach stünden danach erst einmal über Monate keine weiteren Bauarbeiten vor Ort an. „Als Nächstes warten wir danach auf die EEG-Ausschreibung (Erneuerbare-Energien-Gesetz) im September.“

Sollte der Zuschlag feststehen, würde frühestens gegen Ende des Jahres mit der Präparierung der Flächen sowie dem Bau der Fundamente begonnen werden.

Die Fällung der Bäume für die Zuwege wurde nach Angaben von Paschold ohnehin in die nächste Fällperiode verlegt. Der Streit um den Windpark dürfte jedoch weiterhin brodeln.

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