"Die Energiewende gehört seit der Gründung der GRÜNEN vor mehr als 30 Jahren zu unserem Markenkern. Nur durch den beharrlichen Druck der Umweltbewegung und von uns GRÜNEN sind die Atomreaktoren in Biblis und anderswo nicht mehr am Netz und es wurde Block 6 des Kohlekraftwerks Staudinger verhindert. Jetzt machen wir uns an die nachhaltige Energieversorgung von morgen".

Rede von Annalena Baerbock (MdB) am 03. Juli 2020: "Kohleausstieg bringt zu wenig Klimaschutz"

 

  • Das Kohleausstiegsgesetz ist keine  Eins-zu-eins-Umsetzung der Empfehlungen der Kohlekommission. Damit verließ die Bundesregierung den gesamtgesellschaftlichen Kompromiss, den der Bericht der Kohlekommission darstellte
  • Der Kohleausstieg trägt zu wenig zum Klimaschutz bei und ist nicht vereinbar mit den Verpflichtungen des Pariser Klimavertrags. Vor allem die klimaschädlichen Braunkohlekraftwerke müssen früher und kontinuierlich stillgelegt werden
  • Mit den Strukturhilfen wird sichergestellt, dass die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen die notwendigen Mittel haben, den Strukturwandel zu gestalten und neue Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu schaffen

Am 3. Juli 2020, dem letzten Sitzungstag vor der sitzungsfreien Sommerzeit, wurde im Bundestag sowohl über das Kohleausstiegsgesetz als auch das Strukturstärkungsgesetz abgestimmt. Mit dem Kohleausstiegsgesetz wird der Kohleausstieg grundsätzlich festgehalten und eingeleitet. Klimapolitisch ist der Ausstiegsplan jedoch nicht ausreichend. Das Strukturstärkungsgesetz schafft dagegen einen inhaltlichen und finanziellen Rahmen für die Strukturhilfen für die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen bis 2038.

Kohleausstiegsgesetz nicht ausreichend für Klimaschutz

Für den Klimaschutz ist es notwendig, dass vor allem die Stilllegungen der besonders klimaschädlichen Braunkohlekraftwerke früher und kontinuierlich stattfinden und nicht erst Ende der 20er Jahre und 2038, wie im Gesetz überwiegend vorgesehen. Dies kritisieren wir auch in unserem Entschließungsantrag zu dem von uns abgelehnten Kohleausstiegsgesetz.

CO2-Emissionen müssen ebenfalls frühzeitig und stetig gesenkt werden. Dabei ist klar, dass klimapolitisch eine Beendigung der Kohleverstromung bis spätestens 2030 notwendig ist, was jedoch durch die Energiepolitik der Bundesregierung und diesem Kohleausstiegsgesetz massiv erschwert wird. Deswegen muss weiterhin alles rechtlich und politisch Mögliche unternommen werden, um dieser klimapolitischen Notwendigkeit gerecht zu werden. Überschüssige Zertifikate sollten außerdem aus dem Emissionshandel gelöscht werden, um eine Verlagerung der Emissionen in andere EU-Mitgliedstaaten zu vermeiden.

Es ist widersinnig, dass vor wenigen Wochen mit Datteln IV ein neues Kohlekraftwerk ans Netz ging, wenn Deutschland eigentlich aus der Kohle aussteigen will. Die Bundesregierung verabschiedet sich damit endgültig vom schnellen Kohleausstieg und beweist, dass sie die Klimakrise nicht ernsthaft bekämpfen will.

Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum eine energiewirtschaftliche Notwendigkeit für Garzweiler festgehalten wurde. Dies kann dazu führen, dass weitere Dörfer abgebaggert werden. Außerdem fehlt im Gesetz die rechtlich verbindliche Absicherung zum Erhalt des Hambacher Waldes.

Entschädigungen müssen transparent und regelbasiert sein

Der öffentlich-rechtliche Vertrag, eine Vereinbarung zwischen den Braunkohlekraftwerksbetreibern und der Bundesregierung in der zusätzlich zum Gesetz die Stilllegungen und Entschädigungen festgehalten werden, ist für die SteuerzahlerInnen zu teuer und zudem juristisch umstritten. Entschädigungen für die Kraftwerksbetreiber müssen transparent und regelbasiert erfolgen. Sie können in keinem Fall gezahlt werden, wenn die Stilllegung der jeweiligen Anlage ohnehin durch das Unternehmen geplant war. Wir fordern dafür eine transparentere, ordnungsrechtliche Lösung. Außerdem bleibt es insgesamt unklar, auf welcher Basis die Bundesregierung zu den entsprechenden Entschädigungssummen gekommen ist.

Ausbau von Erneuerbaren muss vorankommen

Parallel zum Kohleausstieg muss der Ausbau von Erneuerbaren Energienendlich vorankommen. Im Kohleausstiegsgesetz wird das 65-Prozent-Ziel Erneuerbare bis 2030 von der Bundesregierung festgehalten. Das reicht aber nicht. Die Ausbauziele sowie jährliche Ausbaumengen müssen dringend erhöht werden, um der Erneuerbaren-Branche Planungs- und Investitionssicherheit zu geben. Nur so kann Deutschland die Klimaziele erreichen und die sozial-ökologische Transformation unserer Wirtschaft vorantreiben.

Strukturstärkungsgesetz ermöglicht Unterstützung für betroffene Regionen

Es ist wichtig, die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen sowie die ArbeitnehmerInnen beim Strukturwandel zu unterstützen. Das Strukturstärkungsgesetz ist daher notwendig, auch wenn wir die Maßnahmen noch nachhaltiger und ökologischer gestalten würden. Daher begrüßen wir das Gesetz grundsätzlich, fordern jedoch in unserem Entschließungsantrag unter anderem noch einen stärkeren Ausbau von eerneuerbaren Energien, eine Weiterbildungsoffensive für die ArbeitnehmerInnen, verbindliche Ansiedlungen wichtiger und innovativer Forschungseinrichtungen im Bereich Energiewende und Digitalisierung sowie eine klimafreundliche und ökologische Verkehrswende in den Regionen.

In der Plenarsitzung am 3.7. 2020 haben wir folgende Änderungsanträge gestellt:



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