Wahlordnung

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Bad Karlshafen

17. Dezember 2020,

Wahlordnung zur Kommunalwahl 2021 Hessen,

für die Gemeindewahl in Bad Karlshafen


BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Bad Karlshafenist eine Untergliederung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN HESSEN im Kreisverband BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Kreisverband Kassel-Land.

Die politische Arbeit der Partei geht von den Grundprinzipien ÖKOLOGISCH, BASISDEMOKRATISCH, SOZIAL und GEWALTFREI aus.

Die Offenheit zum Gespräch und zur Zusammenarbeit mit allen Personen und Gruppen, die in ihrem Handeln mit diesen Grundprinzipien im Einklang stehen, gehört zum Selbstverständnis der Partei. Die unterschiedlichen Motive des jeweiligen Engagements werden anerkannt und toleriert, um die Offenheit, Lebensnähe und Vielfalt der grünen politischen Alternative zu bewahren. Dies spiegelt sich in den offenen Listenaufstellung zur Kommunalwahl wieder.

Soweit diese Wahl-Satzung nichts anderes bestimmt, gilt die Satzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN HESSEN sinngemäß.



Inhaltsübersicht:

§ 1 Vorstellung von KandidatInnen

§ 2 Befragung von KandidatInnen

§ 3 Offene Wahl

§ 4 Geheime Wahl

§ 5Absolute Mehrheit

§ 6 Wahlvorgang

§ 7 Förderung von Frauen

§ 8 Schlussbestimmungen

§ 1 Vorstellung von KandidatInnen

Personen, die sich nach den Regeln der Satzung von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Kreisverband Kassel-Land um ein politisches Amt oder für einen Wahlvorschlag um ein Wahlamt oder -mandat bewerben, müssen sich vor einem Wahlgang dem wählenden Organ (Vertreterversammlung) vorstellen.

Bei Abwesenheit muss eine schriftliche Vorstellung der BewerberIn vorliegen.

§ 2 Befragung von KandidatInnen

Im Anschluss an die Vorstellung der KandidatInnen ist den Mitgliedern Gelegenheit zu geben, die anwesenden KandidatInnen zu befragen.

§ 3 Offene Wahl

Sofern diese Wahlordnung nichts anderes bestimmt, erfolgen Wahlen offen, es sei denn, ein Mitglied beantragt die geheime Wahl.

§ 4 Geheime Wahl

Wahlen zum Vorstand oder für Wahlvorschläge um Wahlämter oder -mandate sind geheim durchzuführen.

§ 5 Einfache Mehrheit

Bei Wahlen ist für die zu wählenden Personen jeweils die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. 

§ 6 Wahlvorgang

(1) Die Mitglieder eines Organs wählen vor einer Wahl eine Wahlleitung. Die Wahlleitung ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl nach den Regeln der Satzung von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Kreisverband Kassel-Land, dieser Wahlordnung und den Wahlgesetzen, verantwortlich.

(2) Ämter und Listenplätze werden einzeln gewählt, beginnend mit der wichtigsten Position. Gibt es mehrere BewerberInnen für eine Position, schreiben die Mitglieder der Versammlung den Namen der Person, der sie ihre Stimme geben, auf den Wahlzettel. Gibt es nur eine/n BewerberIn kann mit "Ja", "Nein" oder "Enthaltung" abgestimmt werden. Bleiben zu wählende Positionen frei, weil BewerberInnen nicht die absolute Mehrheit erreichen, gibt es eine Stichwahl. An der Stichwahl können die BewerberInnen teilnehmen, die die besten Ergebnisse im ersten Wahlgang erreicht haben nach dem Schlüssel: Anzahl der zu vergebenen Positionen plus eins = Anzahl der verbleibenden BewerberInnen.

(3) Das Ergebnis einer Wahl ist von der Wahlleitung in einem Wahlprotokoll schriftlich festzuhalten. Eine Kopie des Wahlprotokolls ist dem Kreisvorstand umgehend zukommen zu lassen.

§ 7 Förderung von Frauen

1) Um die Position bei Wahlen für Ämter oder bei der Erstellung von Wahlvorschlägen für kommunale Ämter oder Mandate von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Bad Karlshafen können sich Frauen und Männer gleichwertig bewerben.

(2) Der Ausgang der Besetzung der Spitzenposition legt die Reihenfolge möglicher Bewerbungen von Frauen und Männer für nachfolgende Positionen fest: auf eine mit einer Frau besetzten Position folgt eine Position um die sich Frauen und Männer gleichwertig bewerben können, auf eine mit einem Mann besetzten Position folgt eine Position um die sich nur Frauen bewerben können. Von dieser Regelung kann abgewichen werden, wenn es nicht mehr genügend BewerberInnen des entsprechenden Geschlechts gibt oder kein Anspruch des entsprechenden Geschlechtes geltend gemacht wird.

(3) Der erste Wahlgang endet, sobald eine zu vergebene Position nicht besetzt werden kann. Nach dem ersten Wahlgang folgt ein zweiter Wahlgang, für den die Beschränkungen des ersten Wahlganges nicht gelten.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Diese Wahlordnung ist Bestandteil der Listenerstellung für die kommende Kommunalwahl in Hessen am 14.03.2021 der Gemeindewahl Bad Karlshafen von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Kreisverband Kassel-Land in Bad Karlshafen.

(2) Diese Wahlordnung tritt am 17. Dezember 2020, durch die Wahlversammlung zur Listenerstellung für die Gemeindewahl in Bad Karlshafen, in Kraft.

Bad Karlshafen 17.12.2020

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