Förderung von Bürgerenergiegesellschaften - ohne Bad Karlshafen

01.01.23 –

Frohes neues Jahr!

Wir machen 2023 zum Jahr der Bürgerenergie. Jetzt geht es los: Ab sofort fördert die Bundesregierung Bürgerenergiegesellschaften für Wind an Land. Um die Hürde von hohen Planungskosten zu überwinden, gibt es 70% - maximal 200.000 Euro pro Windprojekt.

Aber ohne Bad Karlshafen - da keine Beteiligungen in vergleichbaren Projekten besteht. Auch Einnahmen in die Stadtkasse sind so nicht möglich, wie es Wolfhagen, Kaufungen usw. bereits vormachen.

 

 


24.12.2022 - Pressemitteilung - Energiewende

Mehr Akzeptanz für die Energiewende – Förderung der Bürgerenergie wird ausgebaut

Einleitung

Die Energiewende mit dem erforderlichen Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine Mammutaufgabe, hier braucht es auch den Rückhalt der gesamten Gesellschaft. Daher startet zum 1. Januar 2023 eine neue Förderrichtlinie „Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land“. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist erfolgt.

Bei der Bürgerenergie sind Bürgerinnen und Bürger die Akteure der Energiewende. Ziel des Programms ist es, die hohen Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen, die von Bürgerenergiegesellschaften errichtet werden sollen, zu fördern. Damit soll die Hürde, Bürgerenergiegesellschaften zu gründen verkleinert werden. Das BMWK fördert mit dem Programm die Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase (70 % der Planungs- und Genehmigungskosten, bis max. 200.000 Euro pro Projekt) von Windenergieanlagen von Bürgerenergiegesellschaften.

Die Förderung in Form einer anteiligen Finanzierung der Planungs- und Genehmigungskosten muss nur dann zurückgezahlt werden, wenn die jeweiligen Windenergieanlagen an Land innerhalb von zweieinhalb Jahren eine Genehmigung gemäß Bundesemmissionsschutzgesetz oder einen Zuschlag in einem EEG-Ausschreibungsverfahren erhalten haben oder eine EEG-Förderung außerhalb der Ausschreibung registriert wurde.
Insgesamt umfasst die Förderung für 2023 eine Summe von 7,5 Mio. €, auch für die weiteren Jahre sind Summen in der Größenordnung vorgesehen.

Auch die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das ebenfalls zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, stärkt die Bürgerenergie. So werden Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften so weit wie möglich von den Ausschreibungen ausgenommen. Für Windenergieanlagen an Land gilt dann die Ausschreibungsgrenze von 18 Megawatt. Zudem ist im EEG 2023 der Begriff der Bürgerenergiegesellschaft nach § 3 Nummer 15 neu definiert.

Das Förderprogramm wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt.

Hier der Link zur Bekanntmachung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger:

https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtlicher-teil?2


Bad Karlshafen steigt aus Windkraft aus - Oberweser wohl auch

Erstellt: 07.09.2017Aktualisiert: 07.09.2017, 12:07 Uhr

Von: Gerd Henke

Bad Karlshafen/Oberweser. Die Energiegenossenschaft Reinhardswald (EGR) wird noch kleiner. Am Dienstag beschlossen die Bad Karlshafener Stadtverordneten den Austritt aus der Genossenschaft.

In zwei Wochen wird sich voraussichtlich auch Oberweser aus dem großen Windkraft-Projekt verabschieden. 

Von den ehemals zehn Gründungsmitgliedern der Energie-Genossenschaft werden in Kürze nur noch fünf dabei sein: ein Privatunternehmer sowie die Kommunen Trendelburg, Grebenstein, Immenhausen und Fuldatal.

In Bad Karlshafen waren es alle Fraktionen, die mit großer Mehrheit eine weitere Beteiligung an der Projektierung der beiden Windparks Langenberg und Farrenplatz im Reinhardswald ablehnten.

„Kann die Stadt vom Betrieb der Windparks profitieren?“ Diese Frage könnte jetzt noch nicht beantwortet werden, sagte Marcus Dittrich (FWG). Fest stehe jedoch, dass die Stadt beim Einstieg in die Projektierung Geld bereit stellen müsste, das sie nicht hat. Und außerdem sei man verwaltungstechnisch nicht in der Lage, diese Arbeit zu bewältigen. Ähnlich sah es Andrea Löschner (SPD): „Wir haben als Schutzschirmkommune mit Hafenöffnung und Stadtentwicklung so viel vor der Brust, da können wir diesem Risiko nicht zustimmen.“ Als einzigen Gewinner sieht Löschner das Land an, dem die hohen Pachteinnahmen sicher seien. Für Florian Kohlweg (AfD) wäre die weitere Beteiligung an der EGR „die leichtfertige Verschwendung von Steuergeldern“.

EGR-Vorsitzender Danny Sutor bedauerte das Ausscheiden Bad Karlshafens, zeigte aber auch Verständnis vor dem Hintergrund der schwierige finanziellen Lage der Stadt. Er verwies auf den „großen Druck, den die Bürgerinitiativen auf die Kommunen ausüben.“ Doch Sutor ist sicher: „Der Rest der EGR steht.“ 

Quelle: https://www.hna.de/lokales/hofgeismar/bad-karlshafen-ort74607/bad-karlshafen-steigt-aus-windkraft-aus-oberweser-wohl-auch-8662076.html

 

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