19.11.2021 Ausnahmeerlaubnis für gefährliches Insektengift abgewendet

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat einen Antrag der Zuckerindustrie auf eine erneute Notfallzulassung für das Neonicotinoid Thiamethoxam abgelehnt.

19.11.21 –

... aktuell dürfen wir uns über gute Nachrichten für Bienen und andere Insekten freuen: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat einen Antrag der Zuckerindustrie auf eine erneute Notfallzulassung für das Neonicotinoid Thiamethoxam abgelehnt. Dadurch sollte das EU-weit geltende Verbot des Insektengifts umgangen werden. Dabei sind Neonicotinoide wie Thiamethoxam aus gutem Grund verboten: Sie gelten als hoch bienengefährlich und bedrohen die biologische Vielfalt.

Jahrelang setzte sich das Umweltinstitut deshalb für ein Verbot dieser Pestizide ein. Unsere Freude war groß, als die EU-Mitgliedstaaten 2018 einen Anwendungs-Stopp für drei dieser Insektengifte im Freiland beschlossen, ein Totalverbot folgte. Doch schon kurz nach dem Verbot begannen erste Mitgliedstaaten, dieses zu umgehen und die Anwendung der Gifte über sogenannte Notfallzulassungen wieder zu ermöglichen. Gegen unseren Protest wurde auch in Deutschland für die vergangene Anbausaison eine Notfallzulassung für Thiamethoxam für die Behandlung von Zuckerrüben-Saatgut erteilt. 2021 landete das Gift so auf deutschen Äckern mit einer Gesamtfläche von 126.900 ha.

Untersuchungen von Imker:innen belegen, dass sich das Neonicotinoid – trotz aller vorgeschriebenen Vorsichtsmaßnahmen – unkontrolliert in der Umgebung der Zuckerrüben-Äcker verbreitet hat: Das Gift wurde in hohen Konzentrationen auf benachbarten Feldern und nahe angrenzender Gewässer nachgewiesen.

 

Dass das BVL einer erneuten Notfallzulassung für Thiamethoxam für 2022 nun eine Absage erteilt hat, lässt vorerst aufatmen. Das Amt stellte jedoch in Aussicht, in der kommenden Zuckerrüben-Saison andere Insektengifte per „Notfallzulassung" zu erlauben. Doch Pestizid-Verbote müssen konsequent umgesetzt werden, um die Natur zu schützen. Wir fordern das BVL deshalb dazu auf, künftig generell keine Ausnahmen für verbotene Pestizide mehr zu erlauben.

www.umweltinstitut.org/home.html

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