Hochwasserrisikomanagementplan Weser 2021-2027

08.12.20 –

Hochwasserrisikomanagementplan Weser 2021-2027 –Veröffentlichung des Entwurfs des Hochwasserrisikomanagementplans Weser, der Gefahren- und Risikokarten sowie Veröffentlichung des Entwurfs des Umweltberichtes gemäß § 42 UVPG

Die aufgrund der Richtlinie der Europäischen Union vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken in Gebieten mit signifikantem Hochwasserrisiko aufgestellten hessischen Risikomanagementpläne (HWRM-Pläne) im Flussgebiet der Weser sind bis zum 22. Dezember 2021 zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.

Im Verfahren zur Aufstellung und Änderung der HWRM-Pläne ist auch das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) anzuwenden. Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Anlage 5 Nr. 1.3 UVPG ist für die Fortschreibung und Aktualisierung von HWRM-Plänen eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen. Diese hat zum Ziel, die aus den HWRM-Plänen resultierenden Umweltauswirkungen bereits frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen. Gemäß § 40 UVPG sind die Ergebnisse der strategischen Umweltprüfung in einem Umweltbericht zusammengetragen und abschließend bewertet worden.

Downloads: 

 Bekanntmachungstext (PDF / 158.65 KB)

Die betroffene Öffentlichkeit kann sich zu dem Entwurf des Hoch-wasser r isikomanagementplanes und dem Umweltber ic ht bis zum Ablauf von einem Monat nach Beendigung der Auslegung (22. Juli 2021) beim Regierungspräsidium Kassel – Abteilung III Umweltschutz –, Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel, beim Regierungspräsidium Kassel, Standort Bad-Hersfeld – Abteilung III Umweltschut z –, Huber tusweg 19, 36251 Bad Hersfeld und beim Regierungspräsidium Gießen – Abteilung IV Umwelt –, Mar-burger Straße 91, 35390 Gießen äußern. Die Äußerungen sind möglichst in schriftlicher Form vorzubringen. Sie können auch per E-Mail an dezernat31-3@rpks.hessen.de oder über das Kontakt-formular auf der Internetseite des Regierungspräsidiums (https://rp-kassel.hessen.de/kontakt) erfolgen. Mit Ablauf der Äußerungs-frist sind alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf beson-deren privatrechtlichen Titeln beruhen.Für die Aufstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne sind in Hessen die Regierungspräsidien zuständig. Die Koordinierung für das hessische Wesergebiet obliegt dabei dem Regierungspräsidium Kassel, Abteilung III Umweltschutz, Dezernat 31.3 Oberirdische Ge-wässer und Hochwasserschutz. Rückfragen zu den Verfahren, ins-EHVRQGHUH]XGHUVWDWW¿QGHQGHQgႇHQWOLFKNHLWVEHWHLOLJXQJE]ZIhre elektronische Rückmeldung innerhalb des Beteiligungsver-fahrens richten Sie bitte an Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 31.3, Postfach, 34112 Kassel oder dezernat31-3@rpks.hessen.de.Die vorgebrachten Äußerungen werden von den Regierungspräsi-dien geprüft und ggf. in die endgültigen Pläne eingearbeitet, bevor diese durch Veröffentlichung in Kraft gesetzt werden.


Kassel, den 8. Dezember 2020

rp-kassel.hessen.de/presse/%C3%B6ffentliche-bekanntmachungen/hochwasserrisikomanagementplan-weser-2021-2027-%E2%80%93ver%C3%B6ffentlichung

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>