17.04.2021 HNA Artikel zum Thema "ATOMMÜLL-LOGISTIKZENTRUM" Würgassen

17.04.21 –

Kritik an geplantem Großprojekt hält an

BI: Abstand zu Wohnhäusern zu gering

Samstag, 17. April 2021, Hofgeismarer Allgemeine / Lokales

VON MATTHIAS MÜLLER

Das ehemalige Kernkraftwerk Würgassen: Auf dem Gelände ist ein Atommüll-Logistikzentrum geplant. Kritiker wie die BI Atomfreies Dreiländereck sagen, der Abstand zur Wohnbebauung sei nicht groß genug. (Hinweis: Das Bild wurde mit einem Teleobjektiv aufgenommen, die Objekte rücken daher optisch näher zusammen. Foto: Gerd Henke
 

Zu geringer Abstand zu Wohnhäusern und Strahlenbelastung durch Transporte: Das werfen Gegner des möglichen Atommüll-Logistikzentrums Würgassen den Planern vor. Diese weisen die Kritik zurück.

Würgassen – Erst kürzlich hat die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) eine Infofilm-Reihe zu dem umstrittenen Großprojekt in Würgassen gestartet, auch Postwurfsendungen wurden verteilt. Genau hier setzen nun Gegner des Vorhabens an: „Leider informiert die BGZ dabei die Menschen im Dreiländereck nicht vollständig“, heißt es von der Bürgerinitiative Atomfreies Dreiländereck (atomfreies-dle.de). Erneut bleibe der wissenschaftliche Beweis aus, dass ein solches Zentrales Bereitstellungslager zur Entsorgung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aus ganz Deutschland zwingend erforderlich sei.

Wir haben die wesentlichen Kritikpunkte der BI zusammengefasst – und die BGZ damit konfrontiert:

Abstand

Würgassen sei der einzige der 29 im Auswahlverfahren berücksichtigten Standorte, der das Kriterium „Abstand zur Wohnbebauung von 300 Metern“ nicht erfülle, schreibt BI-Vorsitzender Dirk Wilhelm in einer Pressemitteilung. Ein Stresstest der Entsorgungskommission (ESK) des Bundes für Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle von 2013 habe gezeigt, dass sich „Mindestabstände von Lagergebäuden zur nächsten Wohnbebauung von (…) 350 m (Gruppe II)“, ergeben würden.

Gutachteneinsicht

„Diese Vorgabe muss der BGZ längst bekannt sein“, sagt Wilhelm zum Stresstest. Den Standort dennoch im Auswahlverfahren berücksichtigt zu haben, begründe die BGZ mit „ersten orientierenden radiologische Ausbreitungsberechnungen“. Um zu klären, ob alles sicher für die Anwohner sei, habe die BI die Planer bereits im Mai 2020 um Herausgabe dieser unter anderem in einem Gutachten des Öko-Instituts zur Standortauswahl erwähnten Berechnungen gebeten, welche die Sicherheit der Anwohner am Standort Würgassen belegen sollen.

Bisher sei dies, trotz mehrmaliger Nachfrage, jeweils mit unterschiedlicher Begründung abgelehnt worden – am Ende mit dem Hinweis, dass eine solche Berechnung für Würgassen gar nicht existiere, so die Darstellung der Bürgerinitiative. Diese formuliert: „Es gilt festzustellen, dass die Pauschalisierung des Kriteriums Abstand zur Wohnbebauung offenkundig willkürlich erfolgte und der Schutz der Anwohner somit keine gebührende Berücksichtigung findet.“

Transporte

Die BI hat sich mit den Ergebnissen der „GRS Transportstudie Konrad“ von 2009 beschäftigt, in der die notwendigen Atommülltransporte zum Endlager betrachtet werden. Ihr Fazit: Die dort genannten Aspekte des Transport- und des Unfallrisikos sowie die damit verbundene Strahlenexposition für die betroffene Bevölkerung ließen sich mangels Verkehrsinfrastruktur nicht auf den Standort Würgassen übertragen.

Die Studie habe vorausgesetzt, dass vorrangig außerörtliche Verkehrswege wie Bundesstraßen und Bundesautobahnen für die Transporte in Betracht gezogen werden. Auch bei der Anlieferung per Bahn sei angenommen worden, dass zweigleisige Bahnstrecken für den Transport von Atommüll genutzt werden. Die Risikobewertung für die Bevölkerung müsse daher deutlich ungünstiger ausfallen, so die BI.

Generell müsse man beim Thema Transporte auch den hessischen Raum betrachten, ergänzte Dirk Wilhelm gegenüber der HNA. Mehr als 50 Prozent des Atommülls für Würgassen würde, so der BI-Vorsitzende, aus Süddeutschland kommen. Daher wäre aus seiner Sicht ein Transport über die Autobahn bis Kassel und weiter über die Bundesstraße 83 bis nach Würgassen für die Anlieferung geradezu prädestiniert – was dann auch Orte wie Trendelburg, Deisel und Hümme betreffen würde.

Als zumindest potenziell mögliches Szenario sieht Wilhelm zudem eine Lieferung von Atommüll per Zug bis Hümme mit dortiger Verladung auf Lkw zum Weitertransport bis Würgassen.

Strahlung

Die BI geht davon aus, dass Transporte zum und vom Zentrum eine höhere Strahlenbelastung für Passanten in durchfahrenen Orten bedeuten würden. Diese trete bei einem Abstand von bis zu zehn Metern zum Transportcontainer auf, „welche sich besonders schädlich auf Säuglinge im Alter bis zu einem Jahr auswirken kann“, sagt Dirk Wilhelm. Aber auch für Kinder und Erwachsene sei die Strahlenbelastung schädlich.

Diese Konstellation ergebe sich zum Beispiel bei der Ortsdurchfahrt Beverungen. Wegen Ampeln und Zebrastreifen könne eine Durchfahrt des Ortes je nach Uhrzeit zwischen 10 und 15 Minuten dauern – das bedeute eine Strahlenbelastung für die Passanten.

„Diese Problematik wird sich auch beim Transport mit der Bahn ergeben, da durch die einspurige Gleisführung Wartezeiten in den Bahnhöfen von Ottbergen, Bodenfelde, Uslar und Kreiensen anfallen werden“, sagt die Bürgerinitiative.

Neue Untersuchung

Die Bürgerinitiative fordert von der BGZ, das Vorhaben Logistikzentrum Würgassen müsse aufgegeben werden. Der Schutz der Bevölkerung müsse ernst genommen und eine bestmögliche, sichere und zugleich wirtschaftliche Lösung für den Umgang mit den radioaktiven Abfällen gefunden werden. Die BI begrüße daher eine aktuelle Initiative der Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Diese haben, so berichtet der Westdeutsche Rundfunk (WDR), zuletzt auf Anfrage erklärt, die Notwendigkeit eines Zentralen Bereitstellungslagers durch ein externes Gutachten ergebnisoffen prüfen zu lassen. ArchivFoto: Paula Wruck/nH

 

GEGENDARSTELLUNG der PROJEKTPLANER

Projektplaner: Vorgaben werden eingehalten

BGZ widerspricht Bürgerinitiative zu den Themen Abstand zu Häusern und Strahlungsbelastung

Berlin/Würgassen – Die Würgassen-Planer der bundeseigenen Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) haben auf Anfrage unserer Redaktion folgende Stellungnahme zu den Vorwürfen der Bürgerinitiative Atomfreies Dreiländereck abgegeben:

Zum Abstand

Natürlich kenne die BGZ (Internet: bgz.de) sämtliche Regelwerke und berücksichtige diese, teilt Sprecher Hendrik Kranert-Rydzy mit. Beim zitierten ESK-Papier (siehe Artikel oben) handele es sich jedoch nicht um ein Regelwerk, sondern um eine Stresstest-Betrachtung. Dass von der BI genannte Zitat aus dieser Stresstest-Betrachtung „wird zum wiederholten Mal aus dem Zusammenhang gerissen“. Es laute im Zusammenhang: „Aus den hier durchgeführten Betrachtungen der ESK (siehe Kapitel 5.4.4.2) ergeben sich Mindestabstände von Lagergebäuden zur nächsten Wohnbebauung von 100 m (Gruppe I) bzw. 350 m (Gruppe II). Sofern die konkreten Verhältnisse bei einer Anlage oder Einrichtung geringere Mindestabstände aufweisen, wäre die Untersuchung durch anlagenspezifische Modellierungen zu vertiefen.“

Entscheidend ist dabei aus Sicht der BGZ zum einen der letzte Satz, der bei Unterschreitung des 350-Meter-Abstands gesonderte Betrachtungen erfordere. „Dies haben wir immer zugesichert.“ Der Satz bedeute nicht, dass unter diesem Abstand eine Anlage wie das Logistikzentrum (LoK) nicht zu betreiben wäre. Zum anderen sei die genannte Betrachtung für den Fall erarbeitet worden, dass ein entsprechender Betrieb wie das Logistikzentrum durch Terror, Flugzeugabsturz, Brand oder Überflutung geschädigt werde. Es gehe also um eine Annahme außerhalb des normalen Betriebs. Die ESK beschreibe im Stresstest, dass ab einem Abstand von 350 Meter zu einer solchen Einrichtung und einem entsprechenden Ereignis keine Evakuierungsmaßnahmen notwendig sind. „Dies wird von der BI regelmäßig in ihrer Argumentation unterschlagen.“

Zudem gelte: „Das Strahlenschutzgesetz kennt keinen Mindestabstand, sondern Grenzwerte, die bei Anlagen wie dem LoK gegenüber Mensch und Umwelt eingehalten werden müssen“, formuliert Sprecher Kranert-Rydzy. „Die BGZ sichert zu, dass die vom LoK ausgehende Strahlung bereits am Zaun des LoK im Bereich der natürlichen Hintergrundstrahlung im Weserbergland liegen wird.“ Der von der BGZ gewählte Abstand zur Wohnbebauung solle ausschließen, dass Standorte mitten in Ortschaften in die Auswahl gekommen wären. „Rechtlich wäre das möglich, aber von der BGZ ist das nicht gewollt.“

Zu der Kritik der BI, keine Berechnungen herauszugeben, erklärt die BGZ: „Die ersten orientierenden Ausbreitungsberechnungen unterliegen aus Gründen des Schutzes der Einwirkung sonstiger Dritter (SEWD-Richtlinie) – also etwa Terroristen – der Geheimhaltung.“

Zur Strahlung

Zum von der BI angesprochenen Strahlungsrisiko bei Transporten sagt die BGZ: „Auch Spezialbehälter für radioaktive Abfälle geben Strahlung an die Umgebung ab. Die Grenzwerte dafür sind gesetzlich geregelt.“ Die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (grs.de) habe dies exemplarisch für Castor-Behälter im Zusammenhang mit Transporten von hoch radioaktiven Abfällen dargestellt. Dabei werde in einem Abstand von zehn Meter zum Behälter eine Dosisleistung von fünf bis zehn Mikrosievert pro Stunde gemessen.

„Ein Mensch müsste sich also eine Stunde lang in zehn Meter Abstand zum Behälter aufhalten, um eine Strahlungsdosis zu erhalten, die geringer ist als die Lungendosis eines Rauchers mit 20 Zigaretten pro Tag (14,5 Mikrosievert)“, schreibt die BGZ. Ein Transatlantikflug schlage mit 100 Mikrosievert zu Buche, und ein Mensch erhalte pro Jahr etwa 2000 Mikrosievert (2 Millisievert) aus künstlichen Quellen – vor allem infolge Röntgens oder vergleichbarer medizinischer Methoden.  mam

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