06.12.2022 GREENPEACE

Menschenrechte und Umweltschutz ins Lieferkettengesetz

06.12.22 –

Dass am 1. Januar endlich ein deutsches Lieferkettengesetz in Kraft tritt, sollte eigentlich eine gute Nachricht sein - wäre es denn gut gearbeitet. Doch im Gesetzestext klaffen Lücken: Der Schutz von Umwelt und Menschenrechten, der Sinn und Zweck des Ganzen ist, fällt dürftig aus, eine echte Kontrolle von Standards findet erst auf den letzten Metern der Wertschöpfungskette statt und nicht ganz am Anfang, wo Ausbeutung und Umweltverschmutzung an der Tagesordnung sind. Kleine Unternehmen und Risikobranchen (wozu auch die Textilindustrie gehört) sind von den Regelungen ausgenommen - dabei verursachen gerade sie immense Klima- und Umweltschäden in den Produktionsländern und müssten für ein wirksames Gesetz aufgenommen werden. Die vielen Versäumnisse des deutschen Lieferkettengesetzes haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Eine Hoffnung bleibt, nämlich das übergeordnete europäische Lieferkettengesetz, das die Mängel der deutschen Fassung sozusagen überschreiben würde. Der zuständige EU-Ministerrat hat sich vergangenen Donnerstag in Brüssel auf eine Position geeinigt, die zwar über das deutsche Lieferkettengesetz hinausgeht, aber dennoch zahlreiche Schlupflöcher enthält. Mehrere EU-Regierungen, darunter Deutschland, versuchen weiterhin, das Vorhaben abzuschwächen. Dagegen protestierten heute in Berlin Aktivist:innen der Initiative Lieferkettengesetz und überreichten eine an Bundeskanzler Olaf Scholz gerichtete Petition mit 90.248 Unterschriften.

„In der Textilindustrie entstehen 85 Prozent der Treibhausgase und Umweltschäden bereits zu Beginn der Produktion. Ein wirksames Lieferkettengesetz muss daher bereits ab der ersten Faser greifen und alle Produktionsschritte umfassen”, fordert Martin Kaiser, geschäftsführender Vorstand von Greenpeace Deutschland in einer gemeinsamen Pressemitteilung der mehr als 130 Organisationen, die sich zur Initiative Lieferkettengesetz zusammengeschlossen haben. “Bundeskanzler Scholz muss mit den Koalitionspartnern die Sanktionierbarkeit der Klima-Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferketten sicherstellen und so einen zentralen Hebel im Kampf gegen die Klimakrise und Naturzerstörung aufstellen.”

Der europäische Entwurf sieht unter anderem vor, dass europäische Unternehmen auch zivilrechtlich für Schäden haften sollen, die sie durch Missachtung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in ihrer Lieferkette verursacht haben. Neben Menschenrechten sollen Unternehmen auch Umweltstandards achten und Klimapläne erstellen. Dennoch ist offen, wie wirksam das sogenannte EU-Lieferkettengesetz letztlich ausfällt.

Die Aktivist:innen in Berlin in Berlin kritisieren unter anderem, dass sich die Bundesregierung im Vorfeld dafür eingesetzt hat, dass Waffenexporte und Finanzinvestitionen von dem Gesetz ausgenommen werden und Unternehmen, die keine Klimapläne erstellen oder sie nicht umsetzen, nicht sanktioniert werden. Diese Positionen finden sich nun auch im EU-Ratsbeschluss wieder. Außerdem sieht der Text keine selbstständigen umweltbezogenen Sorgfaltspflichten vor; das heißt, die neuen Regelungen beziehen sich nur auf schon bestehende und sehr lückenhafte Umwelt-Abkommen zu einzelnen Problemfeldern wie Quecksilber. Greenpeace fordert: Diese Bundesregierung mit einem Sozialdemokraten als Kanzler und einem grünen Wirtschafts- und Umweltministerium muss sich jetzt für ein wirksames Lieferkettengesetz mit sanktionierbaren Klima- und Umweltschutzzielen auf EU-Ebene einsetzen, statt den Prozess zu verwässern und stärkere Forderungen aus anderen europäischen Ländern zu untergraben.

Kritik am deutschen Lieferkettengesetz

Der Bundestag hat am 11.6. das Lieferkettengesetz verabschiedet. Es genügt bei Weitem nicht dem Anspruch, den die Europäische Kommission und das Europäischen Parlament vor kurzem an ein Lieferkettengesetz auf EU-Ebene formulierten.

Die von Greenpeace unterstützte Initiative Lieferkettengesetz zeigt in einer Analyse, was das neue Lieferkettengesetz liefert – und was nicht. Martin Kaiser, geschäftsführender Vorstand von Greenpeace, kritisiert:

"Mit dem heute verabschiedeten Lieferkettengesetz gibt die Regierung Merkel einmal mehr kurzfristigen Profitinteressen deutscher Konzerne den Vorzug – auf Kosten von Mensch, Natur und Klima. Statt wirksame Rahmenbedingungen für generationengerechtes Wirtschaften zu schaffen, wie es das Bundesverfassungsgerichtsurteil vorgibt, hat die Union wieder einmal dem Druck einiger Lobbyverbände nachgegeben. So können sich Firmen mit dem Segen der Regierung auch zukünftig weitgehend vor ihrer globalen Verantwortung drücken."

Vier Kritikpunkte am Gesetz:

1 Umweltschutz und Menschenrechte gehören zusammen

Was ist die Kritik?

Lediglich in zwei Zusammenhängen spielt Umwelt eine Rolle, und auch dort unzureichend. Zum einen beschränkt sich das Gesetz auf im Zusammenhang mit einer Menschenrechtsverletzung stehende Umweltaspekte. Etwa, wenn Menschen durch Umweltzerstörung gesundheitliche Schäden erlitten haben. Zum anderen soll es lediglich bei zwei konkreten internationalen Umwelt- und Gesundheitsabkommen bei bestimmten Verstößen greifen: dem Minamata-Übereinkommen über Quecksilber und der POP-Konvention über persistente organische Schadstoffe. Hohe umweltbezogene Risiken wie das massive Artensterben, großflächige Waldzerstörung und die Erderhitzung bleiben unberücksichtigt.

Dabei müsste die Umwelt eigentlich ein eigenständiges Schutzgut im Lieferkettengesetz sein. Zudem müssten die umweltbezogenen Sorfaltspflichten deutlich weiter greifen. Sie müssten auch für die Umweltgüter Boden, Luft, Wasser, Biodiversität und das globale Klima gelten und diese ganzheitlich und langfristig schützen. Die eigenständige umweltbezogene Sorgfaltspflicht muss für alle für Deutschland verbindlichen internationalen Abkommen gelten, wie das Exportverbot von gefährlichen Abfällen aus dem Basler Übereinkommen und das Einleitverbot von Öl aus dem MARPOL-Übereinkommen.

2 Es geht ums Ganze - und zwar die ganze Lieferkette

Was ist die Kritik?

Das Gesetz bezieht sich nicht auf die gesamte Wertschöpfungskette, sondern nur auf direkte Zulieferer eines Unternehmens. Bei indirekten Zulieferern sollen Firmen umweltbezogene Risiken nur dann ermitteln, wenn der begründete Verdacht ermittelt wurde, dass Schäden entstanden sind. Dabei finden Umweltschäden überwiegend am Anfang globaler Lieferketten statt. Zum Beispiel in Südamerika, wo Brandrodungen der Wälder Platz für Rinderzucht schaffen sollen, oder in Bangladesh und China wo Chemikalien aus Textilfabriken Gewässer kontaminieren und schon jetzt über 230 Millionen Menschen keinen Zugang zu frischem Trinkwasser mehr haben. Die Sorgfaltspflichten müssten sich auf jedes einzelne Glied der Lieferkette beziehen, damit das Gesetz seine Wirkung entlang der gesamten Lieferkette entfalten könnte.

3 Ohne Haftung keine Abschreckung

Was ist die Kritik?

Dem Gesetz fehlt eine zivilrechtliche Haftungsregelung für den Fall, dass Unternehmen gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen. Von Menschenrechtsverletzungen Betroffene sind damit weiterhin so gut wie chancenlos, wenn sie deutsche Unternehmen vor deutschen Zivilgerichten wegen Menschenrechtsverstößen zur Verantwortung ziehen wollen. Auch die abschreckende und damit vorbeugende Wirkung einer zivilrechtlichen Haftungsregel auf deutsche Unternehmen entfällt somit.

Effektiv wäre eine explizit zivilrechtliche Haftungsregel, damit Unternehmen die Umweltrisiken in ihren Lieferketten durch angemessene Sorgfaltsmaßnahmen minimieren. Nur so könnte gewährleistet werden, dass Firmen zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie Umweltschutz und Menschenrechte missachten. Zudem müsste das Gesetz regeln, dass auch vor deutschen Gerichten auf Wiedergutmachung geklagt werden kann, wer im Ausland von Sorgfaltspflichtverletzungen deutscher Unternehmen betroffen ist.

4 Niemand bleibt außen vor / Alle müssen mit

Was ist die Kritik?

Das Gesetz betrifft ab dem 1. Januar 2023 zunächst nur etwa 600 Unternehmen mit jeweils über 3.000 Mitarbeitenden. Ein Jahr später soll das Gesetz dann für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden gelten. Dies entspräche laut Bundesarbeitsministerium (BMAS) dann derzeit 2.891 Unternehmen. Doch Umweltschäden und Menschenrechtsverletzungen können auch von kleineren Unternehmen verursacht werden, insbesondere in Risikobranchen wie dem Textilsektor oder der Landwirtschaft.

Greenpeace hatte gefordert, dass alle Unternehmen erfasst werden, die mindestens zwei der folgenden Merkmale aufweisen:

  • mehr als 250 Beschäftigte 
  • eine Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro
  • mehr als 40 Millionen Euro Jahresumsatz
  • aus Risikobranchen wie dem Textilsektor sind.

Auch 50 Unternehmen forderten Nachschärfungen an dem Gesetz, darunter Symrise, Tchibo und Beckers Bester.

(ursprünglicher Artikel vom 20.4., Update vom 6.12.)

 

Quelle: https://www.greenpeace.de/engagieren/nachhaltiger-leben/umweltschutz-menschenrechte-lieferkettengesetz

 

 

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