09.11.2023 Naturschutzgesetz: Die Verhandlungen gehen in die letzte Runde

Die Fraktion Grüne/EFA EU-Parlament

09.11.23 –

Pressemitteilung | 09.11.2023

Heute sollen die Trilogverhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission zum Naturschutzgesetz abgeschlossen werden. Die Verhandlungen beginnen um 14 Uhr, die Endzeit ist offen. Der Umweltausschuss wird voraussichtlich am 29. November über das Ergebnis der Verhandlungen abstimmen, die abschließende Abstimmung im Plenum ist für Anfang 2024 geplant.

Jutta Paulus , Schattenberichterstatterin der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, kommentiert:

„Eine intakte Natur ist die Grundlage für die Artenvielfalt, für die Ernährungssicherheit und für die Lebensgrundlage unserer Landwirte. Die größten Bedrohungen für die Landwirtschaft und Lebensgrundlagen sind der Klimawandel, Dürren, Brände und Überschwemmungen, das dramatische Artensterben und die Zerstörung der Natur.“ Wir Die Grünen/EFA appellieren an alle Fraktionen, sich heute zusammenzureißen und sich auf ein tragfähiges Verhandlungsergebnis zu einigen. Das Europäische Parlament darf nicht noch weiter hinter den Vorschlag der Europäischen Kommission und die Position des Rates zurückfallen. Der Green Deal muss der Maßstab bleiben.

Die EU muss die internationalen Verpflichtungen erfüllen, die sie auf der UN-Biodiversitätskonferenz und der UN-Klimakonferenz versprochen hat. Angesichts der bevorstehenden UN-Klimakonferenz in Dubai wäre es ein desaströses Signal, wenn die EU ihre eigenen Vereinbarungen nicht einhält.“

Für die letzte Verhandlungsrunde fordern die Grünen/EFA:

  • Moore: Als natürliche CO2-Senken für den Klimaschutz und wichtige Ökosysteme für den Artenschutz müssen Moore Teil der Verhandlungslösung sein.
  • Verschlechterungsschutzgebot: Renaturierte Flächen müssen beispielsweise von der Bebauung ausgenommen bleiben, andernfalls werden Gelder, die in die Natursanierung investiert werden, verschwendet.
  • Notbremse: Bei steigenden Nahrungsmittelpreisen dürfen Sanierungsmaßnahmen nicht gestoppt werden, da die Gründe für Preisschwankungen komplex sind und Ertragsverluste durch Artensterben und Klimafolgen nur beschleunigt werden.
  • Ozeane: Der Mechanismus zur Ausweisung von Meeressanierungsgebieten durch gemeinsame Empfehlungen der Mitgliedstaaten muss verbessert werden. Auch wenn die Mitgliedstaaten nicht einverstanden sind, sollte die Kommission in dringenden Fällen dennoch Maßnahmen ergreifen können.
  • Natura 2000-Gebiete: Die von der EVP geforderte ausschließliche Anwendung des Renaturierungsgesetzes auf Natura 2000-Gebiete würde den Anwendungsbereich des neuen Gesetzes und damit die Zahl der wiederherzustellenden wertvollen Ökosysteme unnötig einschränken.

 

Hintergrund

Die Verhandlungen über das Naturschutzgesetz begannen im Juli. Bevor der Standpunkt des Europäischen Parlaments mit knapper Mehrheit angenommen wurde, organisierte die EVP eine große Kampagne gegen das geplante Gesetz, verbündete sich mit der extremen Rechten und stimmte im Plenum dagegen.

Das Naturschutzgesetz ist Teil des Green Deal und der EU-Biodiversitätsstrategie und das erste große Naturschutzgesetz seit über 20 Jahren. Das Gesetz ist Voraussetzung für die Erreichung der Klima- und Artenschutzziele der EU. Es soll der klima- und ökologisch bedingten Degradation landwirtschaftlicher Böden und Ökosysteme entgegenwirken, das fortschreitende Aussterben einheimischer Arten verlangsamen und in Zukunft ausreichende Erträge für Landwirte und bezahlbare Lebensmittel für Verbraucher gewährleisten. Nach Angaben des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) müssen 30–50 % der kohlenstoffreichen Ökosysteme wie Moore und Wälder wiederhergestellt werden, um die globale Erwärmung auf unter zwei Grad Celsius zu begrenzen.

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