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26.10.21 –
Tagesordnung:
- Verkauf des Landgraf Carl Haus -
Arbeitspapier und Anfrage v. GRÜNE Bad Karlshafen:
Anfrage zur interfraktionellen Sitzung der Stadtverordneten am 26.10.2021 an den Magistrat mit der Bitte um Weiterleitung an die Stadtverordneten
Sehr geehrte Damen und Herren,
Durch den Wegfall des Kursaals sind größere oder kleinere Veranstaltungen im Ortsteil Bad Karlshafen in öffentlichen Versammlungsräumen kaum noch möglich.
Versammlungen von Vereinen, die keine eigenen Räumlichkeiten besitzen, kann die Stadt im Ortskern Bad Karlshafen derzeit keine adäquaten Lösungen/Räumlichkeiten anbieten.
Veranstaltungen von Bürgern für Bürger, örtliche Vereinsaktivitäten zu fördern, kulturelle Kleinveranstaltungen sowie private und familiäre Veranstaltungen in Bad Karlshafen sind derzeit nicht möglich.
Uns sollte daran gelegen sein, dies alles wieder zu ermöglichen. Es sollte daher überlegt werden, ob zukünftig das Landgraf Carl Haus als innerstädtisches Kommunikations- und Begegnungshaus umgebaut und im städtischen Eigentum verbleiben sollte.
Die Lebensvielfalt und die städt. Gemeinschaft in Bad Karlshafen, das historisch bauliche und kulturgeschichtliche Erbe des Hauses sowie den individuellen Charakter des Hafenumfeldes zu erhalten und zu fördern, sollte Vorrang haben vor einer Veräußerung. Die Innenstadtentwicklung muss gestärkt, die Bürgergemeinschaft gesteigert und der Flächenverbrauch durch eventuelle zukünftige Neubauten verringert werden.
Die Anbindung des Hauses zur einen Seite zum Hafen und zur anderen Seite zum Weserufer (+ Anlegestelle der „Hessen“) ist zusätzlich eine hervorzuhebende Lage, die dabei zu berücksichtigen ist.
Gleichermaßen wird für die zukünftige Daseinsvorsorge Rechnung getragen, damit auf Dauer eine öffentliche Daseinsvorsorge für kulturelles und soziales Engagement im Ortskern, im Hafenumfeld Bad Karlshafen, für alle Bürger gegeben ist.
Daher sind vorherige Informationen für eine interfraktionelle Sitzung aus unserer Sicht notwendig:
Der Magistrat möge eine Aufstellung machen über:
1. Aktuelles Wertgutachten des Hauses und Ermittlung des Grundsanierungsbedarfes auf dem aktuellen Stand von 2021
2. Weitere und alternative Verwendungsmöglichkeiten des Landgraf Carl Hauses durch die Stadt
3. Aufstellung der derzeit angemieteten Räumlichkeiten mit Kosten zur Nutzung städtischer Aufgaben
4. Erstellung einer Liste der ausgegliederten Räumlichkeiten der Stadt, wo Miete oder Pacht zu entrichten sind und Institutionen die bezuschusst werden für Miete oder Pacht.
5. Einen Sanierungsplan, ggf. langfristig nach Fördermöglichkeiten, zu entwerfen. Im Rahmen des „IKEK Förderprogrammes des Landes Hessens und der KfW sind hier zum Beispiel Mittel des Landes Hessen möglich. Welche weiteren Finanzierungsmöglichkeiten durch Kreis-, Landes-, Bundes- und/oder Europamittel für eine langfristig Sanierung des Hauses müssen ebenso ermittelt werden.
6. Erstellung eines möglichem und tragfähigen Nutzungskonzeptes als Alternative zum Verkauf
7. Wo und wann wurde bisher das Landgraf Carl Haus öffentlich zum Verkauf angeboten? (Es ist verwunderlich, dass die- ses Haus bereits seit mehreren Jahren zum Verkauf stand, dass nurdrei Bewerber unmittelbar jetzt vorhanden waren und nun nur noch ein Bewerber übrig geblieben ist)
8. Sofern es zum Verkauf stand, welche Nutzungskonzepte wurden seitens der Interessenten vorgelegt?
9. Erstellung einer „Bewertungsmatrix“, nach der das Landgraf Karl Haus eventuell verkauft werden soll. Eine Bewertungsmatrix soll Einflussgrößen bei der Planung des Kaufvorhabens aufzeigen, welches der Käufer hat bei dem Erwerb des Gebäudes.
z.B. könnte das sein:
10. Juristische Klarstellung des Rückerwerbs bei Nichteinhaltung der vorgelegten Planungsvorlage zum festgelegten Verkaufspreis der Stadt. Alternative Überlassung abklären, z.B. Pachtvertrag, Erbpacht, Mietkauf über eine längere Laufzeit
11. Inwieweit hat das Parkraumkonzept „Hafenumgestaltung“ Einfluss auf ein Verkauf des Landgraf-Carl-Haus. Grund- stück hinterm Haus sollte zur Parkfläche mit mindesten 17 Pkw-Stellflächen einbezogen werden, inkl. nach HGO auch zwei Behindertenparkplätze vorzusehen sind (DIN 18040).
12. Offenlegung eines Entwurfes des Verkaufvertrages „Landgraf-Carl-Haus“.
Durch die Punkte 8 – 10, könnte die Stadt mit diesen Vorgaben Spekulantentum vorbeugen um eine weitere Verwendung des Landgraf Carl Hauses in der Stadtverordnetenversammlung zu diskutieren, sind die vorherigen Fragen seitens der Verwaltung zu ermitteln und offenzulegen
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