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15.01.21 –
Die Diskussion um den geplanten Windpark Reinhardswald (hier ein Symbolbild) geht weiter.
© Markus Löschner
Der geplante Windpark im Reinhardswald ist ein ständiges Thema in der Region. Auch innerhalb der Stadtverordneten in Trendelburg.
Trendelburg - Die Kommune ist Mitglied der Energiegenossenschaft Reinhardswald (EGR), die das Projekt umsetzen will. SPD und CDU sind mehrheitlich für den Windpark, die FWG ist dagegen.
Um weitere Unterstützung der Stadt für das Projekt zu verhindern, hatte die Freie Wahlgemeinschaft kurz vor Weihnachten zwei Bürgerbegehren auf den Weg gebracht mit dem Ziel, jeweils genug Unterschriften für einen Bürgerentscheid, die nächsthöhere Stufe in der direkten Demokratie (siehe Hintergrund) zu finden.
Das Ergebnis: 1958 Unterschriften. Laut FWG-Vorsitzenden Tobias Seydler hatte man schon nach einer Woche „nahezu 1000 Unterschriften für das erste und über 900 für das zweite“ zusammen. Notwendig wären 440 pro Begehren gewesen, um einen Bürgerentscheid herbeizuführen.
Das erste Bürgerbegehren bezieht sich auf den Beschluss, der vorsieht, dass die EGR von den Stadt Trendelburg ein Darlehen in Höhe von 620 000 Euro erhält. Dieser Beschluss solle aufgehoben werden. In der jüngsten Parlamentssitzung war diesem Beschluss mehrheitlich zugestimmt worden. Das zweite Bürgerbegehren zielt darauf ab, den Austritt Trendelburgs aus der EGR und somit die Rückgabe der Trendelbburger Anteile zu erreichen.
Seydler und FWG-Fraktionschef Gerhard Niemeyer übergaben die Unterschriften jetzt an Trendelburgs Bürgermeister Martin Lange. Dieser gehört zu den erklärten Gegnern des Projektes. Als Vorsitzender des Magistrats nahm er die zwei dicken Umschläge entgegen, ohne sich inhaltlich zu dem Begehren zu äußern.
Formal sieht es so aus: Die Prüfung der Unterschriftenlisten werde man laut Lange nun zeitnah vornehmen. „Am kommenden Montag werden wir uns im Magistrat mit dem Thema befassen und beschließen, wie es weitergeht“, sagte der Bürgermeister.
Sollte alles formal korrekt sein, werde die Stadtverordnetenversammlung die Bürgerbegehren zur Kenntnis nehmen. „Anschließend wird entschieden, wann der Termin für die daraus resultierenden Bürgerentscheide stattfinden soll“, erklärt Seydler. Diese würden dann wie eine reguläre Wahl ablaufen mit der Entscheidung dafür oder dagegen. (Nela Müller)
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Ein Bürgerbegehren ist ein Antrag an das Parlament einer Kommune, einen Bürgerentscheid vorzunehmen. Ziel ist es, dass eine von Parlamentariern beschlossene Maßnahme verhindert wird. Für dieses Begehren sind Bedingungen zu erfüllen, damit im nächsten Schritt ein Bürgerentscheid stattfinden kann. Dieser besteht aus einer Frage, die die Wähler mit Ja oder Nein beantworten können. Der Tag des Bürgerentscheids wird vom Parlament festgesetzt.
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