Einleitung von Salzabwässern in die Werra

14.04.20 –

Information des Regierungspräsidium Kassel

https://rp-kassel.hessen.de/umwelt-natur/verfahren-kaliindustrie/einleitung-von-salzabw%C3%A4ssern-die-werra

Salzwasserentsorgung

Einleitung von Salzabwässern in die Werra

Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren für die Fortsetzung der Einleitung von Salzabwässern der Kaliwerke Neuhof-Ellers und Werra der K+S Minerals and Agriculture GmbH in die Werra

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Einleitung Werra

In Hessen wird seit mehr als 100 Jahren Kalibergbau betrieben. Die anfallenden Produktionsabwässer und die aufgefangenen Wässer aus den Rückstandshalden werden im Wesentlichen in die Werra eingeleitet. Die wasserrechtlichen Erlaubnisse hierfür sind bis zum 31.12.2020 befristet.

Da die Abwässer über diesen Zeitpunkt hinaus anfallen und entsorgt werden müssen, hat die K+S Minerals and Agriculture GmbH die Erteilung einer neuen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung salzhaltiger Abwässer der beiden Kaliwerke „Werra“ und „Neuhof-Ellers“ beantragt.

Kurzbeschreibung des Vorhabens

Das Vorhaben umfasst die fortgesetzte Einleitung von salzhaltigen Produktions- und Haldenabwässern aus den Kaliwerken Neuhof-Ellers und Werra in die Werra bei Philippsthal und Heringen. Die maximale Salzabwassereinleitung soll von den heute zugelassenen max. 8 Mio. m³/a auf max. 6,7 Mio. m³/a in 2021 und max. 6,0 Mio. m³/a im Zeitraum von 2022 bis 2027 verringert werden. Die in den aktuellen Erlaubnissen festgesetzten Grenzwerte für Chlorid, Kalium und Magnesium am Pegel Gerstungen sollen bis Ende 2021 weiter gelten und danach in drei Schritten gemäß der K+S Wasserstrategie abgesenkt werden. Für die möglicherweise anfallenden Wässer aus den Sicherungs- und Kompensationsmaßnahmen der Haldenerweiterungen Wintershall und Hattorf wird für 2021 eine zusätzliche Jahreseinleitfracht von bis zu 28.500 t/a Gesamtmineralisation und für den Zeitraum 2022 bis Ende 2027 eine zusätzliche Jahreseinleitfracht von bis zu 64.000 t/a beantragt.

Die Antragsunterlagen und entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen finden Sie unter den Downloads/Links. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 6 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG),
§ 27a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Es wird darauf hingewiesen, dass allein der Inhalt der Unterlagen maßgeblich ist, die im Zeitraum 04.06.2020 bis einschließlich 03.07.2020 in den Gemeinden zur Einsicht ausgelegen haben.

Einen Kurzüberblick über das Vorhaben und die Auswirkungen auf die Umwelt ermöglicht die „Allgemein verständliche Zusammenfassung“ (Band 0 der Unterlagen).
Die Antragsunterlagen und die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen finden Sie unter den Downloads/Links.


Ablauf des Verfahrens

Für das Vorhaben ist ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

02.12.2019Eingang des Antrags der K+S Minerals and Agriculture GmbH beim Regierungspräsidium Kassel
14.04.2020 – 20.07.2020Anhörung der Gemeinden, Behörden, Verbände als Träger öffentlicher Belange
04.06.2020 – 03.07.2020Auslegung der Antragsunterlagen zur Einsichtnahme der Öffentlichkeit in den betroffenen Kommunen
(Download auf dieser Seite möglich – siehe unten)
20.07.2020Ende der Frist für die Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange
03.08.2020Ende der Einwendungsfrist für die Öffentlichkeit
01.10.2020 – 15.10.2020Online-Konsultation (siehe nächster Abschnitt)


Online-Konsultation vom 01.10.2020 bis 15.10.2020

Die Anhörung wird durch eine Online-Konsultation im Zeitraum zwischen dem 01.10.2020 bis 15.10.2020 fortgesetzt.

Nach § 18 Abs. 1 UVPG i.V.m. § 73 Abs. 6 VwVfG ist als nächster Verfahrensschritt in dem Verwaltungsverfahren ein Erörterungstermin durchzuführen.

Um das Verfahren nicht zu verzögern und trotz der mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen alle relevanten Belange ermitteln zu können, führt das Regierungspräsidium Kassel auf Grundlage des am 29.05.2020 in Kraft getretenen Planungssicherstellungsgesetzes den Erörterungstermin in Form einer Online-Konsultation gemäß § 5 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durch.

Die Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind:

  • die Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird,
  • diejenigen, die Einwendungen oder Stellungnahmen erhoben haben,
  • alle sonstigen Betroffenen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden
  • sowie die Antragstellerin.

Gegenstand der Online-Konsultation sind die der Anhörungsbehörde vorliegenden Einwendungen und Stellungnahmen sowie Erwiderungen der K+S Minerals and Agriculture GmbH. Hierzu wurden durch das Regierungspräsidium Kassel alle fristgerecht eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen und die der Anhörungsbehörde vorliegenden Erwiderungen der K+S Minerals and Agriculture GmbH geprüft und in einer Synopse (thematische Zusammenfassung) pseudonymisiert aufbereitet. Ein Anspruch auf Berücksichtigung von verspätet eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen besteht nicht.

Die Synopse wird im Zeitraum zwischen dem 01.10.2020 bis 15.10.2020 passwortgeschützt über die Internetseite https://cristal.probcloud.de zugänglich gemacht. Die zur Teilnahme Berechtigten bekommen Zugriff auf die Synopse und die Gelegenheit zur Abgabe einer ergänzenden Äußerung durch Eingabe eines individualisierten Passwortes. Eine Wiederholung der bereits im Rahmen der Stellungnahme- bzw. Einwendungsfrist vorgetragenen Argumente ist nicht erforderlich. Bis zur Abgabe der Äußerung können die zur Teilnahme Berechtigten bis einschließlich Donnerstag, den 15.10.2020, unbegrenzt auf den Bereich zugreifen. Mit Betätigung des Absende-Buttons verliert das Passwort jedoch seine Gültigkeit. Im Anschluss daran ist ein Zugriff auf den genannten Bereich nicht mehr möglich. Das Passwort berechtigt nur zur Abgabe einer ergänzenden Äußerung. Eine Weitergabe des individualisierten Passworts ist nicht zulässig!

Die Behörden, die Vorhabenträgerin und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden durch das Regierungspräsidium Kassel hinsichtlich der Modalitäten der Online-Konsultation individuell schriftlich benachrichtigt. Einwender, die eine Einwendung abgegeben haben, aber bis zum 14.09.2020 noch keine Benachrichtigung durch das Regierungspräsidium Kassel erhalten haben, können unter der E-Mail-Adresse: salzwassereinleitung@remove-this.rpks.hessen.de oder schriftlich beim Regierungspräsidium Kassel unter der unten genannten Adresse den Zugang zur Online-Konsultation beantragen.

Die zur Teilnahme außerdem berechtigten sonstigen Betroffenen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die sich bislang jedoch noch nicht im Verfahren geäußert haben, können bereits vor Beginn der Online-Konsultation, spätestens aber bis zum 15.10.2020, beim Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Bergaufsicht, Hubertusweg 19, 36251 Bad Hersfeld schriftlich oder per Mail unter der E-Mail-Adresse: salzwassereinleitung@remove-this.rpks.hessen.de, den Zugang zur Online-Konsultation beantragen.

Die zur Teilnahme Berechtigten haben die Gelegenheit, sich die Synopse

                                                                                  von Donnerstag, den 01.10.2020, bis einschließlich
                                                                                                   Donnerstag, den 15.10.2020,

anzusehen und sich schriftlich oder elektronisch zu äußern. Die Äußerungen sind bis zum Donnerstag, den 15.10.2020, (bei schriftlichen Eingaben gilt der Eingang bei der Behörde) über einen der folgenden Wege an das Regierungspräsidium Kassel zu richten:

  • schriftlich beim Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Bergaufsicht, Hubertusweg 19, 36251 Bad Hersfeld oder
  • per E-Mail an: salzwassereinleitung@remove-this.rpks.hessen.de
    Die E-Mail-Größe ist pro E-Mail incl. Dateianhang auf max. 20 MB begrenzt.
    Dateianhänge werden aus IT-sicherheitstechnischen Gründen nur im .docx-Format oder als PDF akzeptiert. Achtung: Es erfolgt weder an Sie noch an uns ein Hinweis, wenn Dateianhänge in veralteten MS-Office-Formaten (beispielsweise .doc- Format) oder ähnlichen Formaten wie der Java-Script-Code (.js-Format) automatisiert von der Firewall zurückgewiesen werden.
    oder
  • elektronisch per Online-Formular unter https://cristal.probcloud.de/.
    Bei der Online-Konsultation kann die Äußerung entweder direkt in einem Textfeld eingeben oder eine vorgefertigte Äußerung als PDF hochgeladen werden. Der Upload ist auf bis zu 10 PDF-Dateien mit einer maximalen Gesamtgröße von 30 MB begrenzt.

Weitere Modalitäten der Online-Konsultation entnehmen Sie bitte dem Bekanntmachungstext der öffentlichen Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Kassel.


Hinweise zum Datenschutz

Im Rahmen dieses Verwaltungsverfahrens werden u.a. auch personenbezogene Daten im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) zur Durchführung des Verfahrens automatisiert verarbeitet.

Das Regierungspräsidium Kassel wird alle im Rahmen der Online-Konsultation eingehenden Äußerungen einschließlich der darin enthaltenen persönlichen Angaben der K+S Minerals and Agriculture GmbH als Antragstellerin zur Stellungnahme zuleiten.

Soweit Name und Anschrift bei Weiterleitung der Einwendung an die K+S Minerals and Agriculture GmbH oder an die im Verfahren beteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden sollen, ist hierauf im Rahmen der Äußerung hinzuweisen. In diesem Fall sind die Gründe mitzuteilen, welche Nachteile durch die Weitergabe der Daten befürchtet werden.

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